Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2000 . Seite: 612
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Werden aus der Haltung eines Trabrennpferdes über mehrere Jahre hinweg Gewinne erzielt, so liegt darin ein Beweisanzeichen, dass von Anfang an eine Gewinnerzielungsabsicht bestand. BFH v. 16.3.2000 - IV R 53/98, DStRE 2000,737 I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe Die Klin. - eine GbR bestehend aus den Gesellschaftern A und B - hielt in den Streitjahren 1987 - 1992 ein Trabrennpferd X. Die Gesellschafterin A hatte bere ...
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