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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 235
A. Vorbemerkungen Wohnungsüberlassung als Erfüllung von UnterhaltsansprüchenWohnungsüberlassung als Erfüllung von Unterhaltsansprüchen Der BFH hatte in seiner bisherigen Rspr. eine Vermietung an Unterhaltsberechtigte jedenfalls dann als Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) angesehen, wenn der Unterhaltsberechtigte den Mietzins nur aus dem Barunterhalt des Unterh ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 247
A. Vorbemerkungen Festsetzungsverjährung tritt nach 4, Zahlungsverjährung nach 5 Jahren einFestsetzungsverjährung tritt nach 4, Zahlungsverjährung nach 5 Jahren ein Die AO unterscheidet zwischen der Festsetzungsverjährung (§§ 169 bis 171 AO) und der Zahlungsverjährung (§§ 228 - 232 AO). Während die Festsetzungsverjährung Einfluss darauf hat, wie lange eine Steuer festgesetzt bzw. ein Steuerbescheid geändert oder aufgehoben werden darf, r ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2000 . Seite: 257
I. Zur Erinnerung In AktStR 1999 hatten wir auf neue Rspr.-Tendenzen bei der Behandlung von anschaffungsnahen Aufwendungen in der Rspr. der FG und des BFH hingewiesen. Danach sei auch bei hohen Erhaltungsaufwendungen unmittelbar nach Erwerb die Prüfung geboten, ob die strittigen Aufwendungen das Gebäude i.S.d. § 255 Abs. 2 S. 1 HGB w ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 260
Vorsteuerabzugsbegrenzung für gemischt genutzte Fahrzeuge verstößt gegen Gemeinschaftsrecht Nieders. FG v. 10.2.2000 - 5 K 515/99, DStRE 2000, 314 I. Zur Erinnerung In AktStR 3/1999 hatten wir ein BMF-Schreiben zur geänderten Fahrzeugbesteuerung nach dem UStG besprochen . Durch das StEntlG 1999/2000/2002 ist auch das Recht des Vorsteuerabzugs z.T. neu gefasst worden. U.a. sind danach Vorsteuerbet ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 263
I. Zur Erinnerung In AktStR 1/2000 hatten wir über eine Entscheidung des Nieders. FG zum vorläufigen Rechtsschutz berichtet, die sich konkret auf die Vorschrift des § 69 Abs. 2 S. 8 FGO bezog. Danach ist die Aussetzung der Vollziehung von Jahressteuerbescheiden nach einer Änderung der FGO durch das JStG 1997   nur noch in insoweit möglich, als die ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 266
BFH v. 7.12.1999 - II B 79/99, BB 2000, 552 I. Zur Erinnerung Wir hatten im AktStR 1999 über einen BFH-Beschluss v. 9.6.1999  berichtet, in dem es um die Anzeigepflicht und Abgabe einer ErbSt-Erklärung einer Vermächtnisnehmerin in einem Fall ging, in dem der Erblasser zugleich Testamentsvollstreckung angeordnet hatte. In dem vom BFH entschiedenen Fall hatte er die ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 271
Eine Rücklage für Ersatzbeschaffung kann auch bei Ausscheiden eines WG des BV infolge eines unverschuldeten Verkehrsunfalls gebildet werden. BFH-Urt. v. 14.10.1999 - IV R 15/99, DB 2000, 650 I. Vorbemerkung Nach R 35 EStR 1999 kann eine Gewinnrealisierung durch Aufdeckung stiller Reserven ausnahmsweise dann vermieden werden, wenn ein WG aufgrund höherer Gewalt oder infolge oder zur Vermeidung eines behördlichen Eingriffs gegen eine Entschädigung aus dem ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 273
Keine nachträgliche Beschränkung des Realsplittings BFH-Urt. v. 22.9.1999 - XI R 121/96, DStR 2000, 584 I. Einleitung Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten bis zu 27.000 DM im Kj als SA abzugsfähig, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt. Der Antrag kann jeweils nur für ein Kj gestellt und nicht zurückgenommen werden. Die Zustimmung ist grundsätzlich bis auf Widerruf wirksam. Der Widerruf i ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2000 . Seite: 275
Ein Kommanditist, der weder am laufenden Gewinn noch am Gesamtgewinn der KG beteiligt ist, ist auch dann nicht MU, wenn seine gesellschaftsrechtlichen Mitwirkungsrechte denen eines Kommanditisten entsprechen. Er ist nach Einkommensteuerrecht wie ein Darlehensgeber oder stiller Gesellschafter zu behandeln. BFH-Urt. vom 28.10.1999 - VIII R 66-70/97, INF 2000,154 I. Sachverhalt Der Kl. war in den Streitjahren 1987/89 als Kommanditist ...

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