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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 611
Rückwirkend zum 1.1.2002 sind Arbeitnehmertrinkgelder steuer- und sozialversicherungsfrei. I. Einführung Freiwillige Trinkgeldzahlungen, die der ArbN anlässlich seiner Dienstleistungen von dritter Seite erhält, sind nach der bisherigen gesetzlichen Regelung in § 3 Nr. 51 EStG bis zu einem Freibetrag von 1.224 Euro je Kj steuerfrei. Anders als zum Teil die Rspr. praktizierte die FinVerw hier bisher einen "maßvollen Gesetz ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 613
1. Aufwendungen für einen Sprachkurs können insbesondere dann beruflich veranlasst sein, wenn bereits die nächste Stufe des beruflichen Fortkommens des Steuerpflichtigen Fremdsprachenkenntnisse erfordert. 2. Auch wenn der Sprachkurs nur Grundkenntnisse vermittelt, die vom Steuerpflichtigen angestrebte berufliche Tätigkeit jedoch qualifizierte Fremdsprachenkenntnisse erfordert, können die Aufwendungen für den Sprachkurs Wer ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 616
Zwischen der Bildung einer Rücklage nach § 7 g Abs. 3 EStG und der Investition muss ein Finanzierungszusammenhang bestehen. Dieser ist nicht gewahrt, wenn die Rücklage erst später als zwei Jahre nach Anschaffung des Wirtschaftsguts gebildet wird. BFH-Urt. v. 14.8.2001 - XI R 18/01, BFH/NV 2002, 181 I. Sachverhalt Der Kl. ist selbständiger Grafikdesig ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 627
Mittäter oder Teilnehmer einer Steuerhinterziehung ist nicht, wer sich als Ehegatte darauf beschränkt, die gemeinsame Einkommensteuererklärung zu unterschreiben, in der der andere Ehegatte unrichtige oder unvollständige Angaben über eigene Einkünfte macht. BFH-Urt. v. 16.4.2002 - IX R 40/00, BStBl II 2002, 501 I. Sachverhalt und Entscheidung Der Ehemann ...

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