Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2022 . Seite: 603
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1. Für die Dokumentation der Zuordnung (grundlegend BFH-Urt. v. 7.7.2011 - V R 42/09, BStBl II 2014, 76) ist keine fristgebundene Mitteilung an die Finanzbehörde erforderlich. Liegen innerhalb der Dokumentationsfrist nach außen hin objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Zuordnung vor, können diese der Finanzbehör ...
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