Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2015 . Seite: 479
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Eine Veräußerung i.S.d. § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn die rechtsgeschäftlichen Erklärungen beider Vertragspartner innerhalb der Veräußerungsfrist bindend abgegeben worden sind. Der außerhalb der Veräußerungsfrist liegende Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung ist insoweit f ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2015 . Seite: 487
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Die Voraussetzungen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen liegen nicht vor, wenn der (bisherige) Pächter einer Gaststätte lediglich ihm gehörende Teile des Inventars einer Gaststätte - hier Kücheneinrichtung nebst Geschirr und Küchenartikeln - veräußert und der Erwerber den Gaststättenbetrieb sowie das übrige Inventar durch e ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2015 . Seite: 497
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1. Der Begriff des Verschuldens i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO ist bei elektronisch gefertigten Steuererklärungen in gleicher Weise auszulegen wie bei schriftlich gefertigten Erklärungen. 2. Das schlichte Vergessen des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen in die entsprechende Anlage zur Einkommensteuererklärung ist ni ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 507
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Die vom BVerfG in seiner Entscheidung vom 6.3.2002 angeordnete gesetzliche Neureglung der Besteuerung der Alterseinkünfte hatte zu den bekannten Regelungen des AltEinkG vom 5.7.2004 geführt. Der für diese Rechtsfragen zuständige X. Senat des BFH hat jetzt in allen Fällen, in denen eine P ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 510
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Der Einspruch richtet sich gegen die Besteuerung der Rente mit dem höheren Besteuerungsanteil aufgrund des Alterseinkünftegesetzes. Ein neues Revisionsverfahren beim X. Senat des BFH gibt Anlass zu einer neuen, sorgfältigen Überprüfung der Rechtslage aufgrund von ergänzenden Begründungen und Berechnungen ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 512
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Mit der Entscheidung des BFH v. 10.2.2015 ist klargestellt, dass für die Frage, ob eine Korrektur i.S.v. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO erfolgen kann, das FA die Feststellungslast trägt. Anhaltspunkte für ein grobes Verschulden hat die FinVerw darzulegen. Grds. ist davon auszugehen, dass F ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 513
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I. Berichtigungsantrag Antrag auf Berichtigung des Einkommensteuerbescheides (Kj) vom . Es wurde festgestellt, dass der o.a. Bescheid mit einem Fehler behaftet ist, der sich zugunsten der Mandanten auswirkt (individuellen Sachverhalt beschreiben). Wir bitten um einen geänderten Bescheid gem. § 173 ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 515
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Durch den Vorläufigkeitsvermerk wird der Stpfl. von einem Rechtsbehelf ausgeschlossen. Deshalb ist es besonders wichtig zu prüfen, ob der Wortlaut des Vorläufigkeitsvermerks die gewünschte, zukünftige mögliche Korrektur beinhaltet. Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2015 . Seite: 517
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Der Einspruch richtet sich gegen den unvollständigen Vorläufigkeitsvermerk für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 a EStG). Dieser hat laut BMF-Schreiben vom 13.5.2015 - IV A 3 - S-33807/10010, BStBl I 2015, 440 folgenden Wortlaut: Vorläufig hinsichtlich der beschränkt ...
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