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H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2008 . Seite: 625
Gewinnermittlungsart bei nachträglicher Feststellung eines gewerblichen Grundstückshandels Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe des vom Finanzamt ermittelten Gewinns. Entgegen der Auffassung des Finanzamtes kann der Steuerpflichtige im vorliegenden Fall seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechung i.S.d. § 4 Abs. 3 EStG ermitteln. Beim BFH sind zwei Verfahren anhängig, bei denen die Rechtsfrage, ob das Wahl ...

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