Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 227
|
A. Vorbemerkung allg. Mitwirkungspflicht, § 90 Abs. 1 AOallg. Mitwirkungspflicht, § 90 Abs. 1 AO Die AO statuiert in § 90 Abs. 1 eine allgemeine Mitwirkungspflicht der Beteiligten zur Sachverhaltsaufklärung im Besteuerungsverfahren. Diese entspricht letztlich der Pflicht zur Amtsermittlung seitens der FinVerw nach § 88 AO, die - häufig missachtet - ausdrücklich auch zugunsten des Stpfl. zu ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 1
|
A. Vorbemerkungen I. Differenzierung zwischen Vermögens- und Ertragsebene Bei der Besteuerung der Einkünfte aus Kapitalvermögen herrscht bislang der strikte Grundsatz, dass zwischen dem Kapitalvermögen als solchem und dem Ertrag als Frucht des Kapitals zu unterscheiden ist. Nach der im EStG angelegten Systematik soll § 20 EStG das Entgelt für die Nutzung des Kapitals erfassen ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 247
|
Zuschläge für Sonntags-, Feiertags-, Mehr- und Nachtarbeit an nicht beherrschenden, aber als leitenden Angestellten tätigen Gesellschaf ter als verdeckte Gewinnausschüttung BFH-Urt. v. 13.12.2006 - VIII R 31/05, BFH/NV 2007, 820 I. Zur Erinnerung In AktStR 2005, 589 bzw. 2006, 144 hatten wir über die neue BFH-Rspr. zur Zulässigkeit von kurzfristigen Gehaltserhöhungen ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 252
|
Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen sind in den VZ vor 2005 nur als SA mit den sich aus § 10 Abs. 3 EStG a.F. ergebenden Höchstbeträgen abziehbar. Hieran hat sich durch das Inkrafttreten des AltEinkG nichts geändert. BFH-Urt. v. 8.11.2006 - X R 45/02, BFH/NV 2007, 552 I. Zur Erinnerung Wir hatten in AktStR 2006 den Rechtscharakter von Altersvorsor ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 256
|
Sagt die GmbH nur einem ihrer beiden zu gleichen Teilen beteiligten Ges.-GF eine Altersversorgung zu, so ist der diesem Ges.-GF zustehende Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen auch dann um 16 v.H. des GF-Gehalts zu kürzen, wenn es sich bei dem anderen Ges.-GF um den mit ihm zusammenveranlagten Ehegatten handelt. BFH-Urt. v. 26.9.2006 - X R 3/05, BFH/NV 2007, 323 I. Zur Erinnerung In AktStR 2003 hatten ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 261
|
1. Der Ertrag aus einer im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe vollzogenen Auflösung einer Ansparrücklage erhöht den steuerbegünstigten Betriebsveräußerungs- bzw. Betriebsaufgabegewinn. 2. Der Stpfl. kann eine Ansparrücklage nach § 7 g Abs. 3 EStG nicht mehr bilden, wenn er im Zeitpunkt der Einreichung des Jahresabschlusses be ...
|
|
Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 266
|
Gegen die Beschränkung der Entfernungspauschale im Rahmen des StÄndG 2007 bestehen verfassungsrechtliche Bedenken. Nds. FG, Beschl. v. 27.2.2007 - 8 K 549/06, DStR 2007, 481 Nds. FG, Beschl. v. 2.3.2007 - 7 V 21/07, ZSteu 2007, 77 FG Baden-Württemberg, Urt. v. 7.3.2007 - 13 K 283/06, ZSteu 2007, 80 FG des Saarlandes, Beschl. v. 22.3.2007 - 2 K 2442/06, Haufe-Index 17148 ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 273
|
1. Einkommensteuerliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6 b, § 9 Abs. 5 und § 10 Abs. 1 Nr. 7 EStG; Neuregelung durch das Steueränderungsgesetz v. 19.7.2006. BMF-Schr. v. 3.4.2007 - IV B 2 - S 2145/07/0002, DB 2007, 883 2. Aufwendungen für einen zugleich als Büroarbeitsplatz und als Warenlager betrieblich genutzten Raum unterliegen der Abzugsbeschränkung für häusliche Arbeitszi ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2007 . Seite: 280
|
1. Die berufliche Veranlassung von WK ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalles festzustellen. 2. Bewirtungsaufwendungen, die einem Offizier für einen Empfang aus Anlass der Übergabe der Dienstgeschäfte (Kommandoübergabe) und der Verabschiedung in den Ruhestand entstehen, können als WK zu berücksic ...
|
|