1234
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 151
Erhält ein ArbN verbilligt Waren (z.B. Jahreswagen), die sein ArbG herstellt oder vertreibt, kann die Höhe des geldwerten Vorteils nach der Regelung des § 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag oder mit diesen nach der des § 8 Abs. 3 EStG ermittelt werden. BFH-Urt. v. 5.9.2006 - VI R 41/02, BFH/NV 2006, 2202 I. Sachverhalt Der Kl., der als ArbN bei einem Kfz-Hersteller beschäftigt war, erwa ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2007 . Seite: 153
Der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück gehört zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Der bewertungsrechtliche Ansatz des Erbbauzinsanspruchs als sonstiges Vermögen steht dieser Beurteilung nicht entgegen. BFH-Urt. v. 20.9.2006 - IX R 17/04, BFH/NV 2007, 131 I. Sachverhalt Die Klin. hatte 1991 ein Grundstück geerbt, das 1975 auf 99 Jahre mit einem Erbbaurecht belastet worden war. Sp ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 156
§ 23 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 sind auf Entnahmen vor dem 1.1.1999 nicht anzuwenden (gegen BMF v. 5.10.2000, BStBl I 2000, 1383).  BFH-Urt. v. 18.10.2006 - IX R 5/06, BFH/NV 2007, 134 I. Sachverhalt und Entscheidung 1. Sachverhalt Der Kl. erhielt 1993 von seinen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich ein Grundstück, ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2007 . Seite: 158
Der Rat der Europäischen Union hat Ende 2006 die sog. MwSt-Systemrichtlinie - MwStSystRL - verabschiedet. Diese ersetzt ab 1.1.2007 die Regelungen in der sog. 6. EG-RL. Richtlinie 2006/112/EG, ABl EU 2006 Nr. L 347, 1 I. Mehrwertsteuersystemrichtlinie ab 1.1.2007 Der Rat der EU hat am 28.11.2006 die sog. Mehrwertsteuersystemrichtlinie - MwStSystRL - verabschiedet. Die neuen Regelungen sind am 1.1.2007 in Kraft getreten. Damit wurde die bishe ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 163
Die ersten Prozesse zur Kürzung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind anhängig Mit dem Steueränderungsgesetz 2007  hat der Gesetzgeber das System für die Abzugsfähigkeit der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geändert und diesen Bereich der privaten Nutzung zugeordnet. Derartige Fahrtkosten sollen bei mehr als 20 Entfernungskilometern "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten" berücksichtigungsfähig sein. Ob diese Regelung einer verfassungsrechtlichen Prüfung st ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 165
Absetzung für Abnutzung bei Einlage des eigenbetrieblich genutzten Gebäude/-teils  Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG wird ein WG mit dem TW in das BV eingelegt, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung/Herstellung und der Einlage mehr als drei Jahre beträgt. Die FinVerw vertritt die Auffassung, dass die BMG für die Absetzung für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1 S. 5 EStG auf die fortgeführten AK/HK beschränkt ist, wenn das WG bereits i.R.d. Überschusseinkünfte genutzt wurde. In diesen Fällen so ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 167
Der Einspruch richtet sich gegen die zu geringe Absetzung für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1 EStG für das im Betriebsvermögen befindliche Objekt "Mustermannskamp 1, Musterstadt". Dieses Objekt wurde am 00.00.0000 mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen eingelegt. Auf Grund der vorangegangenen Nutzung i.R.d. Überschusseinkünfte (Einkunftsart) wurde die AfA-Bemessungsgrundlage gem. § 7 Abs. 1 S. 5 EStG auf die fortgeführten Anschaffungs/-Herstellungskosten beschränkt. In einer Entschei ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 168
Anforderung und Berechnung der Gerichtskosten zur Unzeit Mit der Rechtsbehelfsempfehlung Nr. 12/2005  wurde bereits auf die verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz hingewiesen. Gem. § 9 Abs. 2 GKG werden die Gerichtsgebühren regelmäßig fällig, wenn das Verfahren beendet wird. Darauf zielen die Ziff. 1, 2 und 5 dieser Vorschrift. Die Ziff. 3 und 4 greifen jedoch Verfahrenszustände auf, die sachlich nicht geeignet sind, eine Gebühr entstehen zu lass ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2007 . Seite: 170
Vor dem FG Hamburg ist ein Erinnerungsverfahren anhängig, das sich mit der Belastung der Gerichtskosten zur Unzeit auseinanderzusetzen hat (Hinweis auf § 9 Abs. 2 Ziff. 3 und 4 GKG). Die Gerichtskosten fällig zu stellen, zu einem Zeitpunkt, in dem das Klageverfahren aufgrund eines anhängigen Musterverfahrens beim BVerfG ruht, bedeutet eine unzumutbare Erschwerung der Bestreitung des garantierten Rechtsweges. Eine gesetzliche Vorschrift, die den Kläger behandelt, als ob er die Kl ...

1234