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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 336
1. Ein Darlehen, das das Besitzunternehmen aufgenommen und an das Betriebsunternehmen weitergegeben hat, ist beim Besitzunternehmen kein sog. durchlaufender Kredit, wenn die Darlehensmittel zur Modernisierung von Betriebsgebäuden des Besitzunternehmens, die das Betriebsunternehmen gepachtet hat, verwendet werden. 2. Die dem Besitzu ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 340
Veräußert ein GmbH-Gesellschafter Anteile, die er bei einer Kapitalerhöhung gegen Zuzahlung erworben hat, innerhalb der sog. Spekulationsfrist nach § 23 EStG, ist bei der Bemessung des steuerbaren Veräußerungsgewinns auch der Wert des Bezugsrechts auf die neuen Anteile bei deren Anschaffungskosten anzusetzen (Fort ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 343
Für einbringungsgeborene Anteile, die nicht zu einem BV gehören, ist der Freibetrag nach § 13 Abs. 2 a ErbStG in der für die Jahre 1994 und 1995 geltenden Fassung nicht zu gewähren. BFH-Urt. v. 13.1.2005 - II R 37/03, ZSteu 2005, R 272, Haufe-Index 1331717 I. Sachverhalt Der Kl. ist Alleinerbe nach der im Jahr 1994 verstorbenen Erblasserin. Zum Nachlass gehörten sämtliche Ante ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 345
Die in § 13 a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HS 3 (2. Alternative) ErbStG vorgesehene Verteilung des Freibetrags "zu gleichen Teilen" ist nicht auf eine Verteilung "nach Köpfen" beschränkt, sondern umschreibt ein Auftei-lungsprinzip, das auf die Aufteilung des gesamten nach § 13 a Abs. 1 S. 1 ErbStG außer Ansatz zu bleibenden Freibetrags gerichtet ist. Ein bei der (ersten) Verteilung des Freibetrags "nach Köpfen" nicht verbrauchter ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 321
1. Kein Vorsteuerabzug, wenn es an objektiven Anhaltspunkten dafür fehlt, dass der Stpfl. Beabsichtigt, die Eingangsleistungen zur Ausführung von steuerpflichtigen Umsätzen zu verwenden. 2. Absichtsänderungen können nicht dazu führen, dass Steuerbeträge nachträglich als Vorsteuer abziehbar sind. BFH-Urt. v. 25.11.2004 - V R 38/03, BFH/NV 2005, 484 I. Zur Erinnerung In AktStR 2003  hatten wir im Rahmen eines Beitrages über neue Entwicklun ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 351
Die Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge auf dem Prüfstand der Gerichte Das Nds.FG wird in absehbarer Zeit zu entscheiden haben, ob Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene WK bei den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen sind. Deshalb wurde vom Kläger eine Sprungklage  gem. § 45 FGO gegen die Ablehnung des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung 2005, in dem der Abzug der Rentenversicherungsbeiträge als WK vom FA versagt wurde, erhoben. Der 1973 g ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 352
Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten Durch das Alterseinkünftegesetz vom 5.7.2004 hat sich die bisherige steuerliche Behandlung von gesetzlichen Renten (Altersrente) geändert. Gleichwohl hat der Gesetzgeber die Beitragszahlung im Bereich der Sonderausgaben geregelt. Die Übergangsregelung geht für das laufende Kalenderjahr 2005 von einer Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen von 60 v.H. aus. Der tatsächliche "begünstigte" Abzugsbetrag der Beiträge zur Rentenversi ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 354
Höhe des aktuellen Kindergeldes verfassungswidrig? Bei Kindergeldstreitigkeiten hatten sich die FG bisher selten mit der Höhe des Kindergelds zu befassen. Nach § 31 EStG ist ein Einkommensbetrag i.H.d. Existenzminimums des Kindes durch den Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch Kindergeld freizustellen , sog. Optionsmodell. Soweit das Kindergeld zur Freistellung des Existenzminimums nicht erforderlich ist, wird es als Sozialleistung gezahlt. Hinweis Durch das 2. FamFördG v. 16 ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 355
Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe des bezogenen Kindergeldes. Wir erwarten eine Erhöhung des Kindergeldes auf rund 265,00 EUR im Monat. Der Gesetzgeber war durch die Entscheidungen des BVerfG vom 10.11.1998 (2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91, 2 BvR 980/91, BStBl II1999, 182; 2 BvL 42/93, BStBl II 1999, 174) gezwungen, eine Reform des Familienleistungsausgleichs vorzunehmen. Dies ist unter verfassungsrechtlichen Aspekten nicht gelungen. Es ist eine weitere Entlastung der betroffenen Eltern notwendig, da ...

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