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H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 166
Der Einspruch richtet sich gegen die Steuerbarkeit der Gewinne beim Pokerspiel. Pokerspiele sind Glücksspiele, die sowohl unter verwaltungsrechtlichen als auch strafrechtlichen Aspekten eingeordnet werden (siehe Entscheidung FG Köln 12 K 1136/11 m.w.H.). Der 12. Senat des FG Köln unterstellt dagegen eine Steuerbarkeit dieser Einna ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 167
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 a S. 1 EStG können auf besonderen Verpflichtungsgründen beruhende lebenslange wiederkehrende Versorgungsleistungen als SA abziehbar sein, wenn diese im Zusammenhang mit der Übertragung eines MU-Anteils an einer PersG stehen, die eine Tätigkeit i.S.d. §§ 13, 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG oder § 18 Abs. 1 EStG ausübt. Mit diese ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2015 . Seite: 169
Die Ablösung eines Nießbrauchsanteils bei Altenteilsleistungen hat der BFH grundsätzlich zugelassen (BFH-Urt. v. 3.6.1992 - X R 147/88, BStBl II 1993, 98). Der ursprüngliche Übergabevertrag enthält die Möglichkeit des Verzichts auf den Nießbrauch mit Anspruch auf Versorgungszahlungen. Dieser Vertrag war noch zur alten Rechtslage abgeschlossen worden (vor dem 3 ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2014 . Seite: 739
Das BVerfG hat die Rspr. des X. Senats zur Anwendung der vorläufigen Steuerfestsetzung, insb. nach § 165 Abs. 1 S. 2 AO keiner verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen und eine entspr. Verfassungsbeschwerde nicht angenommen.  Damit oder gerade deshalb haben sich in der Praxis die verfahrensrechtlichen Probleme zwisc ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2014 . Seite: 743
Der Einspruch richtet sich gegen die Gestaltung und Ausführung der Vorläufigkeitsvermerke im Steuerbescheid, der nach § 121 Abs. 1 AO zu begründen ist. Durch die computergesteuerten Hinweise ist der Steuerbescheid unübersichtlich dargestellt: Vorläufigkeitsvermerke und Begründungen werden miteinander verbunden, so dass keine klare S ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2014 . Seite: 745
Generelle Praxis der FÄ ist es, bei einer LSt-Ap ust-rechtliche Tatbestände mit zu prüfen. Das FG Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung vom 2.4.2014  diese Praxis für rechtswidrig gehalten. Im konkreten Fall war ein Betriebs-FA für die LSt und ein anderes FA für die USt zuständig, ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2014 . Seite: 746
Der Einspruch richtet sich gegen die Prüfungsanordnung zur Lohnsteuer-Außenprüfung. Soweit in dieser Prüfungsanordnung Sachverhalte anderer Steuerarten geprüft werden sollen, so z.B. für die Umsatzsteuer, ist die Prüfungsanordnung rechtswidrig. Alternative 1 Das die Prüfungsanordnung ausstellende Finanzam ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2014 . Seite: 747
Gem. § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG sind Gewinne aus Termingeschäften als Einkünfte aus KapV zu versteuern. Ungeklärt ist bisher, wie Verluste aus Termingeschäften zu berücksichtigen sind, wenn z.B. der Optionsinhaber das Optionsrecht verfallen lässt. Die FinVerw will weiterhin auch unter dem System der Abgeltungsteuer den Verfall eines Optionsrec ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2014 . Seite: 748
Der Einspruch richtet sich gegen die Nichtberücksichtigung der Aufwendungen für ein erfolgloses Termingeschäft. Gemäß § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 EStG sind Gewinne aus Termingeschäften als Einkünfte aus Kapitalvermögen zu versteuern. Dementsprechend sind Verluste aus Termingeschäften zu berücksichtigen. Aufgrund der Änderung des Systems der Besteuerung dieser Einkü ...

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