Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
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Jahrgang: 2021 . Seite: 449
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Ein Erwerbsvorgang ist nicht bereits deshalb grunderwerbsteuerfrei, weil der Erwerber das Grundstück lediglich als Treuhänder für den Veräußerer als Treugeber halten soll. BFH-Beschl. v. 30.11.2020 - II B 41/20, Juris I. Vorbemerkungen 1. Einführung Treuhandverhältnisse rücken immer mehr in den Blickwinkel der gestaltenden Beratung, damit aber auch in den Fokus der FinVerw. Sowohl hinsichtlich d ...
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Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
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Jahrgang: 2021 . Seite: 199
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A. Verfahren der Baulandumlegung (§ 1 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 GrEStG) Die GrESt erfasst als Verkehrsteuer Vorgänge der freiwilligen Vermögensdisposition über ein Grundstück. Deshalb sollen Grundstücksübergänge, die i.R.e. förmlichen Umlegungsverfahrens nach den Regelungen des Baugesetzbuches bzw. des Flurbereinigungsgesetzes erfolgen, nicht der GrESt unterliegen. Dagegen will der Gesetzgeber Grundstücksübergänge, die ledig ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2020 . Seite: 607
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1. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrES knüpft die Steuerpflicht an ein Rechtsgeschäft und nicht an die tatsächliche Vereinigung der Gesellschaftsanteile in einer Hand. 2. Ein Widerruf kann ein Rechtsgeschäft i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG sein, wenn das Recht zum Widerruf in einem schuldrechtlichen Geschäft angelegt ist. 3. Eine natürliche Person ist gegenüber den Wei ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2020 . Seite: 425
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1. § 6 a GrEStG gilt für alle Rechtsträger i.S.d. GrEStG, die wirtschaftlich tätig sind. Unerheblich ist, ob die Beteiligung an der abhängigen Gesellschaft im Privat- oder Betriebsvermögen gehalten wird. 2. Die Vorschrift erfasst auch den Fall, dass eine abhängige Gesellschaft auf eine natürliche Person als herrschendes Unternehmen verschmolzen wird. 3. Das herrschende Unternehme ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2017 . Seite: 493
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1. Ist der Erwerber eines Grundstückes beim Abschluss des Grundstückskaufvertrags hinsichtlich des "Ob" und "Wie" der Bebauung gebunden, wird das erworbene Grundstück erst dann im bebauten Zustand Gegenstand des Erwerbsvorgangs, wenn der Bauerrichtungsvertrag geschlossen wird. 2. Der Abschluss ...
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Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
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Jahrgang: 2016 . Seite: 617
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Die Abtretung eines kaufvertraglichen Anspruchs auf Übertragung von mind. 95 % der Anteile an einer grundbesitzenden Gesellschaft und die Begründung der Verpflichtung dazu unterliegen nicht der Grunderwerbsteuer. Gleiches gilt für die Übertragung der Gesellschaftsanteile vom bisherigen ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2016 . Seite: 281
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Der Gesellschafterbestand einer grundbesitzenden Personengesellschaft ändert sich i.S.v. § 1 Nr. 2 a S. 1 GrEStG mittelbar, wenn ein an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligter Gesellschafter mit einem oder mehreren Treugebern vereinbart, den Gesellschaftsanteil treuhänderisch für diese zu halten, und die Treuhandver ...
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Dirk Krohn, Steueroberamtsrat, Burg/Dithmarschen
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Jahrgang: 2015 . Seite: 337
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Die infolge eines Wechsels im Gesellschafterbestand ausgelöste Grunderwerbsteuer stellt keine Anschaffungs(neben)kosten der erworbenen Kommanditanteile oder des vorhandenen Grundbesitzes der Objektgesellschaft dar. BFH-Urt. v. 2.9.2014 - IX R 50/13, BStBl II 2015, 260 I. Vorbemerkungen 1. Grundsätze In den letzten Jahren nehmen die grunderwerbsteuerlichen Risiken ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2014 . Seite: 723
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Eine mittelbare Änderung des Gesellschafterbestandes kann sich aus schuldrechtlichen Bindungen des an der Personengesellschaft unmittelbar beteiligten Gesellschafters ergeben, so dass dessen Anteil am Gesellschaftsvermögen einem Dritten (Neugesellschafter) zuzurechnen ist. Für diese Zurechnungsentscheidung kann unter Beachtung gru ...
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