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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2012 . Seite: 405
Hat das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht zu einem bestimmten Zeitpunkt festgestanden und entsteht die Gewinnerzielungsabsicht später, verliert der Betrieb von dem betreffenden Zeitpunkt an seine Eigenschaft als Liebhaberei. BFH-Beschl. v. 16.3.2012 - IV B 155/11, BFH/NV 2012, 950 I. Vorbemerkungen 1. Liebhaberei Die Besteuerung von Einkünften i.S.d. § 2 Abs. 1 EStG setzt voraus, da ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2012 . Seite: 417
1. Wird die Einzelpraxis eines Arztes in eine GbR eingebracht und werden deren WG erst in einem späteren VZ als dem der Einbringung in der Eröffnungsbilanz der GbR erfasst, stellt die Erstellung und Einreichung der Eröffnungsbilanz ein Ereignis mit steuerlicher Wi ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2012 . Seite: 429
Aufwendungen zur Beseitigung unzumutbarer Beeinträchtigungen, die von einem Gegenstand des existenznotwendigen Bedarfs ausgehen, können zwangsläufig i.S.d. § 33 Abs. 2 EStG entstehen. BFH-Urt. v. 29.3.2012 - VI R 21/11, BFH/NV 2012, 1239 Aufwendungen zur Sanierung eines mit Hausschwamm befallenen Gebäudes können ein unabwendba ...

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