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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2007 . Seite: 608
1. Im Falle einer Betriebsaufgabe sind Schuldzinsen für betrieblich begründete Verbindlichkeiten nur insoweit nachträgliche BA, als die zugrunde liegenden Verbindlichkeiten nicht durch eine mögliche Verwertung von Aktivvermögen beglichen werden können. Eine Ausnahme davon ist nur gerechtfertigt, wenn etwaige Verwertungshindernisse in der ursprünglich betrieblichen Sphäre liegen. ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2007 . Seite: 613
Der erweiterte Verlustausgleich des Kommanditisten mindert sich in dem Umfang, in dem ein anderer an seinem Kommanditanteil atypisch still unterbeteiligt ist. BFH-Urt. v. 19.4.2007 - IV R 70/04, BFH/NV 2007, 1966 I. Zur Erinnerung In AktStR 2001 , 2004  und 2005  hatten wir über die BFH-Rspr. zum Saldie ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2007 . Seite: 619
Wer einen als Darlehen empfangenen Geldbetrag nicht dazu nutzt, Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner Vermietungstätigkeit zu begleichen, sondern ihn in einen Cash-Pool einbringt, aus dem er später seine Kosten bestreitet, kann Schuldzinsen aus diesem Darlehen nicht als WK von seinen Einnahmen aus Vermietung abziehen. BFH-Urt. v. 29.3.2007 - IX R 10/06, BStBl II 2007, 645 I. Zur Erinnerung In den letz ...

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