Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2007 . Seite: 619
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Wer einen als Darlehen empfangenen Geldbetrag nicht dazu nutzt, Aufwendungen im Zusammenhang mit seiner Vermietungstätigkeit zu begleichen, sondern ihn in einen Cash-Pool einbringt, aus dem er später seine Kosten bestreitet, kann Schuldzinsen aus diesem Darlehen nicht als WK von seinen Einnahmen aus Vermietung abziehen. BFH-Urt. v. 29.3.2007 - IX R 10/06, BStBl II 2007, 645 I. Zur Erinnerung In den letz ...
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