Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 659
1. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG ist nicht auf Besitzunternehmen i.R.e. Betriebsaufspaltung anzuwenden. Das Besitzunternehmen ist auch mit den Teilen des Gewerbeertrages steuerpflichtig, die es aus der Vermietung von Grundstücken an andere als die Betriebsgesellschaft erzielt hat. Eine Zurechnung einer Befreiung ...