H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 178
Änderung der Behandlung von Rechtsmitteln gegen Gewerbe-steuerbescheide der Gemeinde Seit dem 1.1.2005 gibt es in Niedersachsen keine Bezirksregierungen mehr. Durch das Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen  ist das Widerspruchsverfahren nach Abschn. 8 der VwGO für die Zeit vom 1.1.2005 - 31.12.2009 entfallen. Das Verwaltungsverfahren entfällt in diesem Zeitraum. Deshalb ist jetzt nur noch als "garantiertes Rechtsmittel"  die Anfechtungsklage möglich. Für die P ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 180
Abgrenzung von der Lieferung verzehrfertiger Speisen zur Dienstleistung mit restaurationsartigem Charakter  Nach der Rspr. des EuGH  liegen sog. Restaurationsumsätze vor, wenn die Abgabe von Speisen zum sofortigen Verzehr das Ergebnis einer Reihe von Dienstleistungen vom Zubereiten bis zum Darreichen der Speisen ist. Je größer der Faktor Dienstleistung, desto eher handelt es sich um eine sonstige Leistung i.S.d § 3 Abs. 9 UStG, die dem Regelsteuersatz unterliegt. Die Abgrenzung zu ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 183
Fahrtenbuch mit dem Microsoft-Programm Excel wird nicht als ordnungsgemäßes Fahrtenbuch anerkannt Die FG haben bereits in der Vergangenheit den Steuerbürgern eine Absage erteilt, die ihr Fahrtenbuch mit Hilfe des Excel-Programms vorgelegt haben. Da mit diesem Programm nachträgliche Änderungen nicht verhindert werden können, sei eine hinreichende Dokumentation nicht gegeben. In diesem Sinne liegen rechtskräftige FG-Entscheidungen vor . Jetzt ist aufgrund einer Entscheidung des FG D ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 589
A. Vorbemerkungen Das vorzeitige Ausscheiden von ArbN aus dem Dienstverhältnis auf Veranlassung des ArbG ist eine Massenerscheinung in Zeiten der Rationalisierung und des damit verbundenen Wegfalls von Arbeitsplätzen. Nur in Ausnahmefällen entspricht die vorzeitige Beendigung des Dienstverhältnisses den Wünschen des ArbN. Der fairen Aushandlung der Vertragsmodalitäten kommt unter diesen Umständen besondere Bedeutung zu. Neb ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 607
A. Vorbemerkungen Die lohnsteuerlichen Änderungen durch das HBeglG 2004 vom 29.12.2003  erscheinen für sich genommen jeweils nur von untergeordneter finanzieller Bedeutung. Sie betreffen jedoch eine große Anzahl von Stpfl. und besitzen deshalb eine erhebliche Breitenwirkung. Exemplarisch seien erwähnt die auf den Beschl. des BVerfG v. 4.12.2002  durch das HBeglG abgesc ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2004 . Seite: 627
A. Vorbemerkung I. Rechtsentwicklung LV-Beiträge und Gewinnanteile/Zinsen aus LVLV-Beiträge und Gewinnanteile/Zinsen aus LV Nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 S. 1 EStG sind Zinsen aus den Sparanteilen, die in den Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebens- oder Todesfall enthalten sind, stpfl. Dies gilt nach S. 2 der Vorschrift nicht für Zinsen aus Versicherungen i.S.d. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG, die mit ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 651
A. Allgemeine Grundsätze für die Erteilung von Pensionszusagen Eine Pensionszusage wird regelmäßig i.R.e. Dienstverhältnisses gewährt. Sie gehört insoweit zur "Gesamtvergütung", die im Hinblick auf ihre Angemessenheit einer stufenweisen Prüfung zu unterziehen ist. Auf der 1. Stufe ist die Angemessenheit der Pensionszusage, auf der 2. Stufe die Angemessenheit der Gesamtvergütung zu prüfen. Eine Vergütung, die ausschließlich in Form eine ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 665
A. Vorbemerkung Vorschriften zur Rechnungsausstellung Vorschriften zur Rechnungsausstellung Nachdem das UStG bereits zum 1.1.2004 umfassend überarbeitet worden war , erfolgte nunmehr zum 1.8.2004 durch Art. 12 des "Gesetzes zur Intensivierung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und damit zusammenhängender Steuerhinterziehung ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2004 . Seite: 691
1. Für Verluste aus Spekulationsgeschäften i.S.v. § 23 EStG in den für die Jahre vor 1999 geltenden Fassungen sind, soweit diese Vorschriften auch unter Berücksichtigung des Urteils des BVerfG vom 9. März 2004 2 BvL 17/02 anwendbar bleiben, in den noch offenen Altfällen die allgemeinen einkunftsteuerrechtlichen Regelungen über Verlustausgleich und Verlustabzug anzuwenden. ...