Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 155
Der Stpfl. handelt in aller Regel grob schuldhaft i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO, wenn er die Frist zur Abgabe der Steuererklärungen versäumt und den Erlass eines Schätzungsbescheids veranlasst. Dieses Verschulden wirkt bis zur Bestandskraft des Schätzungsbescheids fort und wird nicht etwa durch ein späteres leichtes Verschulden ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 157
Der geleaste PKW eines niedergelassenen Arztes, der zu 22 v.H. betrieblich genutzt wird, gehört weder zum notwendigen noch zum gewillkürten BV mit der Folge, dass auch die 1 %-Regelung nicht anwendbar ist.  Nds. FG, Urt. v. 16.6.2004 - 2 K 83/00, EFG 2004. 1668, Rev. eingelegt, Az BFH: IV R 36/04 I. Sachverhalt Der Kl., ein selbstständiger Hals-Nasen-Ohren-Facharzt, ermittelte seinen Gewinn durch EÜR nach § 4 Abs. 3 EStG. Den in den Streitjahre ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 159
Der Stpfl. kann Aufwendungen für den Unterhalt einer unterhaltsbedürftigen Lebenspartnerin nach § 33 a Abs. 1 S. 2 EStG 1996 abziehen, soweit ihr zum Unterhalt bestimmte öffentliche Mittel mit Rücksicht auf die Unterhaltsleistungen gekürzt worden sind. Lehnt die zuständige Behörde es ab, die Sozialhilfeleistungen konkret zu berechnen, die der Le ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 162
Wechselt der Stpfl. zu Beginn eines Wj von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich, gilt kraft der Fiktion des § 7 g Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a 2. HS EStG 1997 das für die Ansparabschreibung vorausgesetzte Größenmerkmal auch dann als erfüllt, wenn das BV ausweislich der Eröffnungsbilanz mehr als 400.000 DM beträgt. BFH-Urt ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 164
1. Die verdeckte Einlage von WG des bisherigen Einzelunternehmers und jetzigen Besitzunternehmers in das BV einer zuvor mit einem nahen Angehörigen errichteten Betriebs-GmbH führt zu einer Entnahme der betreffenden WG durch den Besitzunternehmer und damit einer Gewinnrealisierung i.H.d. Bruchteils, welcher der Beteiligungsquote des nahen Angehörigen (Nur- Betriebsgesellschafters) an ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 167
1. Die Vorschrift des § 148 Abs. 2 BewG ist im Wege verfassungskonformer Auslegung zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das Übermaßverbot dahingehend einzuschränken, dass ein sich nach ihr ergebender Wert auf den Verkehrswert des Grundstücks zu reduzieren ist.  2. Die Rspr., wonach die aus reinen Grundstücksvermächtnissen sich ergebenden Sachleistungsverpflichtungen der Erben un ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 138
Anforderungen an den Inhalt einer Rechnung in den Fällen des § 13 b Abs. 2 UStG bzw. der sog. "Nullregelung" BFH-Urt. v. 17.6.2004 - V R 61/00, BStBl II 2004, 970 (Nachfolgeentscheidung zum EuGH-Urteil v. 1.4.2004 - Rs. C 90/02, UR 2004, 367, Bockemühl ./. FA Gummersbach) I. Zur Erinnerung In AktStR 2/2004 hatten wir über die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie  und das ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 173
Erhält ein Beamter, der vor der Versetzung in den Ruhestand unwi-derruflich vom Dienst freigestellt ist, den Versorgungsfreibetrag? Das Nds. FG  hat in einer Einzelrichterentscheidung gem. § 79 a Abs. 3 FGO einem 58-jährigen Beamten den Versorgungsfreibetrag gewährt, weil er Versorgungsbezüge i.S.d. § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG erhält. Danach wird der Versorgungsfreibetrag gewährt, wenn der Stpfl. Ver-sorgungsbezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis erhält. Dies sind ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 176
Beschränkung des Betreuungsfreibetrages für Kinder nach § 33 c EStG auf das 14. Lj verfassungsgemäß? Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, die Berücksichtigung des Familienleistungsausgleichs in zwei Schritten anzupassen, weil der Bedarf für Betreuung und Erziehung für die Eltern nicht verfassungsgemäß umgesetzt worden sei . Diesem Auftrag ist der Gesetzgeber im ersten Schritt nachgekommen, indem er § 33 c EStG ab 1.1.2000 neu gefasst hat. Weiterhin werden Betreuungsaufwend ...