Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2006 . Seite: 607
|
A. Vorbemerkungen I. Allgemeines § 46 EStG regelt die "Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit", befasst sich also mit der Frage, wann ArbN zur ESt zu veranlagen sind. Die Norm ergänzt § 25 EStG, wonach grds. eine Veranlagung zur ESt durchzuführen ist und trägt dem Umstand Rechnung, dass ArbN die ESt in der besonderen Form des LSt-Abzugs entrichten (§ 36 Abs. 2 Nr. 2, § 38 EStG). § 46 EStG verfolgt das Ziel, die st ...
|