Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 549
Nachzahlungszinsen i.S.v. § 233 a AO, die der Stpfl. an das FA zahlt, gehören zu den nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Ausgaben. Erstattungszinsen i.S.v. § 233 a AO, die das FA an den Stpfl. zahlt, unterliegen beim Empfänger nicht der Besteuerung, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind (Änderung d ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2010 . Seite: 556
Zufluss von "Scheinrenditen" bei Zahlungsbereitschaft bzw. bei fehlender Leistungsbereitschaft BFH-Urt. v. 28.10.2008 - VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190 BFH-Urt. v. 16.3.2010 - VIII R 4/07, BFH/NV 2010, 1527 I. Vorbemerkungen Trotz vielfacher Warnungen hat der Anlagebetrug in den letzten Jahren nicht abgenommen. Obwohl i.d.R. oftmals völlig unrealistische Renditen versprochen werden, erliegen gutgläubige Anleger immer wieder den ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 565
Aufwendungen des nicht pflegebedürftigen Stpfl., der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, erwachsen nicht zwangsläufig i.S.d. § 33 Abs. 2 S. 1 EStG. Werden Kosten einer Heimunterbringung dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) berücksichtigt, sind sie nur insoweit gem. § 33 Abs. 1 EStG abziehbar, als sie die zumutbare Belast ...