Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2010 . Seite: 549
|
Nachzahlungszinsen i.S.v. § 233 a AO, die der Stpfl. an das FA zahlt, gehören zu den nach § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbaren Ausgaben. Erstattungszinsen i.S.v. § 233 a AO, die das FA an den Stpfl. zahlt, unterliegen beim Empfänger nicht der Besteuerung, soweit sie auf Steuern entfallen, die gem. § 12 Nr. 3 EStG nicht abziehbar sind (Änderung d ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2010 . Seite: 556
|
Zufluss von "Scheinrenditen" bei Zahlungsbereitschaft bzw. bei fehlender Leistungsbereitschaft BFH-Urt. v. 28.10.2008 - VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190 BFH-Urt. v. 16.3.2010 - VIII R 4/07, BFH/NV 2010, 1527 I. Vorbemerkungen Trotz vielfacher Warnungen hat der Anlagebetrug in den letzten Jahren nicht abgenommen. Obwohl i.d.R. oftmals völlig unrealistische Renditen versprochen werden, erliegen gutgläubige Anleger immer wieder den ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2010 . Seite: 565
|
Aufwendungen des nicht pflegebedürftigen Stpfl., der mit seinem pflegebedürftigen Ehegatten in ein Wohnstift übersiedelt, erwachsen nicht zwangsläufig i.S.d. § 33 Abs. 2 S. 1 EStG. Werden Kosten einer Heimunterbringung dem Grunde nach als außergewöhnliche Belastung (Krankheitskosten) berücksichtigt, sind sie nur insoweit gem. § 33 Abs. 1 EStG abziehbar, als sie die zumutbare Belast ...
|
|