Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 1999 . Seite: 251
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A. Vorbemerkungen Der Beitrag befaßt sich mit der USt-Befreiung von Vermittlungsleistungen, die sich auf grenzüberschreitende Leistungen beziehen. Der dies regelnde § 4 Nr. 5 UStG wurde mit Wirkung ab 1.1.1980 eingefügt. Er trat an die Stelle der zuvor geltenden Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 3, § 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG 1967/1973. Das UStG 1991 änderte die Vorschrift nur reda ...
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