Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2009 . Seite: 435
Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) BMF-Schr. v. 2.1.2009 - IV A 3 - S 0062/08/10007, BStBl I 2009, 8 Vorläufige Steuerfestsetzung und Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren BMF-Schr. v. 1.4.2009 - IV A 3 - S 0338/07/10010, BStBl I 2009, 510 I. Vorbemerkungen Die FinVerw hat mit BMF-Schr. v. 2.1.2009  den Anwendungserlass zur AO erneut ergänzt und geändert. Die ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2009 . Seite: 443
Allein der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens befreit den GmbH-GF nicht von der Haftung wegen Nichtabführung der einbehaltenen LSt. Sind im Zeitpunkt der LSt-Fälligkeit noch liquide Mittel zur Zahlung der LSt vorhanden, besteht die Verpflichtung des GF zu deren Abführung solange, bis ihm durch Bestellung eines (starken) Insolvenzverwalters oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Verfügungsbefugnis ...