Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 163
Ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, ist kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4 a S. 1 ErbStG. Nicht begünstigt sind deshalb Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen. BFH-Urt. v. 18.7.2013 - II R 35/11, BFH/NV 2013, 2012 I. Vorbemerkungen Das g ...