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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2003 . Seite: 161
Für Klagen auf Herausgabe der LSt-Karte sind nicht die Finanzgerichte, sondern die Arbeitsgerichte zuständig. FG Rheinland-Pfalz v. 23.9.2002 - 1 K 1626/02, EFG 2003, 52 I. Antrag auf Berichtigung der LSt-Karte Gelegentlich treten Situationen auf, in denen es sich nicht verhindern lässt, dass Daten auf der LSt-Karte zu berichtigen sind. Es stellt sich dann die Frage, wie der ArbN ggfs. ein ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 631
1. Die Befugnis des Steuerberaters zur Zeugnisverweigerung nach § 84 Abs. 1 FGO i.V.m. § 102 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b AO bezieht sich auch auf die Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung. 2. Ergeben sich solche Tatsachen aus vorzulegenden Urkunden (Postausgangsbuch, Fahrtenbuch), so erstreckt sich das Zeugnisverweigerungsrecht auch darauf. BFH-Urt. v. 14.5.2002 - IX R 31/00, BFH/NV 2002, 1255 I. Sachverhalt ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 471
Ist eine Prozessvollmacht im Innenverhältnis zwischen der Klin. und ihrem Prozessbevollmächtigten gekündigt worden, kann der Klin. ein etwaiges nachfolgendes Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten nicht zugerechnet werden, auch wenn das Erlöschen der Prozessvollmacht dem Gericht noch nicht mitgeteilt worden ist. BFH-Urt. v. 21.3.2002 - VII R 7/01, BStBl II 2002, 426 ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 141
Die zweimonatige Frist zur Begründung einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision kann nur einmal um einen Monat verlängert werden. I. BFH-Beschl. v. 21.9.2001 - IV B 118/01, BStBl II 2001, 768 1. Sachverhalt Die Klin. (eine GmbH & Co. KG) hatte erfolglos gegen eine Betriebsprüfungsanordnung geklagt. Das FG ließ in seinem am 9.5.2001 zugestellten Urteil die Revision nicht zu. Der Prozessbevollmächti ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2001 . Seite: 657
Seit dem 1.1.2001 ist es nicht mehr notwendig, dass im Klageverfahren ein berichtigter, neuer Verwaltungsakt zum Gegenstand des Klageverfahrens innerhalb der Rechtsbehelfsfrist gemacht werden muss. Nunmehr geschieht dies gem. § 68 FGO "automatisch". Die Finanzbehörde hat dem Gericht eine Abschrift des neuen Verwaltungsaktes zu übersenden. Die Praxis zeigt, dass diese Information von den FÄ gegenüber den FG nicht immer erfüllt wird. Auch ist ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 318
Das 2. FGO-Änderungsgesetz v. 19.12.2000  ist am 1.1.2001 in Kraft getreten. I. Vorbemerkung Durch das 2. FGO-ÄnderungsG ist vor allem das Revisionsverfahren überarbeitet worden. Die Regelungen des - am 31.12.2000 ausgelaufenen - BFHEntIG wurden in die FGO eingearbeitet. Darüber hinaus sollen die Neuregelungen einer Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen dienen . II. Einzelheiten des Verfahrens 1. § 62 FGO - Bevollmächtigung Die Bevollmächtigung ist grds. gem. § 62 Ab ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2000 . Seite: 519
A. Vorbemerkungen Im AktStR 1999  berichteten wir über zwei Beschlüsse des Nds. FG vom 30.09.1998  bzw. vom 04.12.1998 . Beide Beschlüsse befassten sich mit dem Rechtsschutz von Banken bzw. Bankkunden gegen die Verwertung von Informationen über Kunden - insb. Tafelgeschäfte -, die die Steufa anlässlich der A ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2000 . Seite: 617
In einer Einspruchsentscheidung ist eine Rechtsbehelfsbelehrung nicht unrichtig, wenn zwar das anzurufende FG nicht korrekt angegeben, jedoch auf die Möglichkeit des Anbringens der Klage beim FA hingewiesen und dieses FA zutreffend bezeichnet wird. BFH-Urt. v. 17.5.2000 - I R 4/00, DStR 2000, 1473 I. Sachverhalt und Entscheidungsgründe Im Streitfall waren in der Rechtsbehelfsbelehrung infolge eines EDV-Fehlers Name und Anschrift des FG nicht genan ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2000 . Seite: 619
Eine Zurückweisung verspäteten Vorbringens ist ermessensfehlerhaft, wenn das FG bei rechtzeitiger und sachgerechter Vorbereitung der mündlichen Verhandlung in der Lage gewesen wäre, die verspätet geltend gemachten Tatsachen und Beweismittel in der Verhandlung zu berücksichtigen. BFH-Urt. v. 17.2.2000 - I R 52-55/99, DStR 2000, 1089 I. Sachverhalt Das FA ver ...

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