H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 181
Bindungswirkung der Anrechnungsverfügung im Steuerbescheid für den Abrechnungsbescheid nach § 218 AO Eine Verfügung über die Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen, Steuervorauszahlungen und anrechenbarer KSt ist ein Verwaltungsakt mit Bindungswirkung. Der AO-Anwendungserlaß wurde in diesem Punkt umfassend geändert (BMF BStBl I 1998, 630 ff.). Die Anrechnung von Steuern in einer Anrechnungsverfügung kann durch einen späteren Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO nur dann geändert werd ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 184
Beweislastverteilung bei Änderung von Steuerbescheiden wegen neuer Tatsachen Der BFH hat sich mit Urteil vom 19.5.1998  dazu geäußert, wen die Beweislast bei der Änderung von Steuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 trifft. Die Leitthese dieses Urteils macht deutlich, daß das FA bei Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheides nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO die objektive Beweislast (Feststellungslast) trägt, daß die für die Änderung des Bescheides erforderlichen tatsächlichen ...