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H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 503
Ein Techniker kann einen ingenieurähnlichen Beruf ausüben Die Aufzählung der Katalogberufe in § 18 EStG ist nicht abschließend. Zudem wird nicht durch eine einheitliche Begriffsbestimmung im Gesetz der Kreis der freien Berufe definitiv festgelegt. Hieraus ergibt sich immer wieder die Schwierigkeit der Gleichstellung der ähnlichen Berufe mit den Katalogberufen. Die Vergleichbarkeit muss wertend mit dem Gesamtbild eines bestimmten Katalogberufs mit allen seinen Merkmalen vorgenommen we ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 506
Haushaltsnahe Dienstleistungen für Wohnungseigentümergemeinschaften Für die Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen, die in einem inländischen Haushalt des Stpfl. erbracht werden, ermäßigt sich gem. § 35 a Abs. 2 S. 1 EStG in der im Streitjahr 2003 gültigen Fassung die tarifliche Einkommensteuer, vermindert um die sonstigen Steuerermäßigungen, auf Antrag um 20 v.H., höchstens 600 EUR. Begünstigt sind Aufwendungen des Stpfl., die nicht BA, WK oder Aufwendungen für eine ge ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 509
Vorsteuerabzug für vom Unternehmer veranlasste und ihm berechnete Umzugskosten Nach § 15 Abs. 1 a Nr. 3 UStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002, anwendbar ab 1.4.1999, sind Vorsteuerbeträge aus Umzugskosten nicht abziehbar. Das FG Hamburg  hat entschieden, dass für die vom Unternehmen veranlassten und ihm berechneten Umzugskosten seiner ArbN der Vorsteuerabzug zu gewähren ist. Der Unternehmer kann sich auf die günstigere Regelung des Art. 17 der 6. EG-RL berufen. Es ist darauf hinzuw ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 331
Verfahrensrechtliche Hinweise zum Aussetzen von Gerichtsverfahren, bzw. zum Ruhen des Einspruchsverfahrens Das FG  hatte eine Klage abgewiesen, die erforderlich wurde, weil das beklagte FA einem Antrag auf Ruhen des Einspruchsverfahrens nicht nachgekommen war. Im Klageverfahren wurde § 32 c EStG (Tarifspreizung bei gewerblichen Einkünften)   angefochten und auf den Vorlagebeschluss des BFH   verwiesen. Dem vom Kl. angeregten Vorläufigkeitsvermerk i.S.d. § 165 Abs. 1 Nr. 2 AO hatte di ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 333
Besondere außergewöhnliche Aufwendungen aufgrund von Behinderungen können als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 EStG anerkannt werden. Bereits mit der Rechtsbehelfsempfehlung Nr. 11/2000  wurde auf einen Rechtsstreit hingewiesen, den der BFH am 23.5.2002  entschieden hat. Im Hinblick auf die Gegenwerttheorie des BFH ergeben sich für die Praxis immer wieder Zweifelsfragen, ob ein unmittelbarer, individueller Aufwand aufgrund einer Erkrankung als außergewöhnliche Belastung ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2006 . Seite: 337
Die Ansparrücklage gemäß § 7 g Abs. 3 EStG ist kein Bezug bei Ermittlung der Einkünfte in der Bezügegrenze für das Kindergeld Bereits für die Vergangenheit hatte der BFH entschieden, dass bei Kindern, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen, die Ansparrücklage nicht zu den Bezügen des Kindes i.S.d. § 32 Abs. 4 S. 2 EStG gehört  . Da der BFH andere, nicht der ESt unterliegende Einnahmen und Freibeträge nicht als Bezug beurteilt   , hat der Gesetzgeber mit Wirkung zum 1.1.2002 das Ge ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 699
Fahrtkosten eines dauernd getrennt lebenden Steuerpflichtigen zur Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses als außergewöhnliche Belastung? Getrennt lebende Elternteile haben bekanntlich höhere Aufwendungen für die Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses. Im Vordergrund stehen häufig Fahrtkosten bei Besuchs-, Abhol- und Bringfahrten. Das FG Köln hat derartige Aufwendungen nicht für abzugsfähig betrachtet, weil diese mit dem Kindergeld/Kinderfreibetrag abgegolten sein sollen . Alle ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 705
Bei Vorläufigkeitsvermerken im Sinne von § 165 AO ist das Einspruchsverfahren vorzuziehen. Die FinVerw bringt eine Flut von Erlassen zu den Vorläufigkeitsvermerken heraus, um Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern zu vermeiden . Dieses gut gemeinte Angebot auf "Arbeitsersparnis" hat so seine Tücken . Gem. § 165 Abs. 1 Nr. 3 AO ist ein Vorläufigkeitsvermerk nur zulässig, wenn die Rechtsfrage höherrangiges Recht beinhaltet. Die Frage, ob die Beiträge zur Rentenversicheru ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 519
Freibetrag nach § 11 GewStG auch zwischen Kapitalgesellschaften abgeschlossenen atypisch stillen Gesellschaften  Eine Beteiligung in Form einer typisch stillen Gesellschaft entspricht im Wesentlichen der Stellung eines Darlehensgebers. Der stille Gesellschafter bezieht Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG), sofern die Beteiligung nicht zum BV gehört. Eine atypisch stille Gesellschaft liegt dagegen dann vor, wenn der stille Gesellschafter außer am laufenden Jahresgewi ...

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