H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 307
Absenkung der Altersgrenze für Kinder in der Berufsausbildung auf 25 Jahre zwecks Berücksichtigung beim Kindergeld/Kinderfreibetrag. Der 15. Senat des Nds. FG  kommt zu der Erkenntnis, dass die Absenkung der Altersgrenze rechtmäßig ist. Die Entscheidungsgründe des 15. Senats können nicht überzeugen. Dem Gesetzgeber wird ein Gestaltungsspielraum zuerkannt, der mit den Grundentscheidungen des BVerfG nicht in Einklang steht. Denn der Gesetzgeber ist in ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 309
Absenkung der Altersgrenze für Kinder in der Berufsausbildung auf 25 Jahre zwecks Berücksichtigung beim Kindergeld/Kinderfreibetrag. Der Einspruch richtet sich gegen die Absenkung der Altersgrenze auf 25 Jahre für Kinder in der Berufsausbildung zwecks Berücksichtigung beim Kindergeld/Kinderfreibetrag aufgrund des Steueränderungsgesetzes vom 19.7.2006. Der 15. Senat des Nds. FG (Urt. v. 18.11.2008 - 15 K 101/08, EFG ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 310
Höhe des Existenzminimums ist umstritten; der Grundfreibetrag ist zu niedrig! Vor dem BVerfG ist ein Verfahren anhängig, das sich mit der Höhe des Existenzminimums auseinandersetzt. Der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts (LSG) hat mit Vorlagebeschluss vom 29.10.2008 entschieden, dass die Regelleistungen aus Hartz IV einer verfassungsrechtlichen Prüfung zu unterziehen sind . Der 6. Senat des Hessischen LSG hat vier Gutachter zur Bedarfsbemes ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 312
Grundfreibetrag/Existenzminimum/Kinderfreibeträge Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe des Grundfreibetrags gem. § 32 a EStG und die Höhe des Kinderfreibetrags gem. § 32 EStG ab Kalenderjahr 2000 - 2009. Vor dem BVerfG sind Verfahren anhängig, die sich mit der Höhe des Existenzminimums auseinandersetzen. Es ist bekannt, dass das Steuerrecht hinsichtlich der Höhe des Existenzminimums als Grundlage die sozialrec ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 314
Keine Pflicht zur Abgabe einer Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck Seit dem Kleinunternehmerförderungsgesetz verlangt die FinVerw den Vordruck für eine Einnahmen-Überschussrechnung als "Anlage EÜR" . Das FG Münster hat in einer akutellen Entscheidung für diesen Vordruck keine Rechtsgrundlage erkennen können . Mit aller Deutlichkeit weist die Entscheidung darauf hin, dass es keine gesetzlichen Grundlagen für die Anforderung einer derartigen Anlage ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 316
Keine Pflicht zur Abgabe einer Gewinnermittlung auf amtlichem Vordruck Wie Sie bereits aus den Unterlagen zur Abgabe der Steuererklärungen ersehen konnten, wurde auf den Mehraufwand für die Abgabe der so genannten "Anlage EÜR" verzichtet. Da eine Rechtsgrundlage für die Abgabe dieses Vordruckes nicht vorhanden ist, ist es unangemessen, diesen Vordruck anzufordern und auf Umsetzung der Abgabe für diesen Vordruck zu ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2009 . Seite: 317
Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen  Nunmehr hat die in dieser Rechtsbehelfsempfehlung dargestellte Rechtsfrage den BFH erreicht. Es ist Rev. unter dem Az X R 15/09 eingelegt worden. Zahlreiche FÄ gehen dazu über, derartige Verfahren vor dem Kj 2005 nicht ruhen zu lassen, weil sie der Meinung sind, dass die Rechtsfrage geklärt ist . Diese Anweisung ist irreführend, weil sich der Streit in diesem Verfahren nicht ...