Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2015 . Seite: 379
|
Verwendet ein Rechtsanwalt Fremdgelder für eigene Zwecke, verlieren diese nicht die Eigenschaft als durchlaufende Posten und sind i.R.d. Einnahmenüberschussrechnung nicht in die Gewinnermittlung einzubeziehen. BFH-Urt. v. 16.12.2014 - VIII R 19/12, BFH/NV 2015, 1160 I. Vorbemerkungen 1. Gewinnbegriff und dessen Folgen Der der EÜR zugrunde liegende Gewinn ...
|
|
Joachim Moritz, Richter am BFH, München
|
Jahrgang: 2015 . Seite: 399
|
1. Bei der Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten ist zwischen der Wahrscheinlichkeit des Bestehens der Verbindlichkeit und der Wahrscheinlichkeit der tatsächlichen Inanspruchnahme hieraus zu unterscheiden. 2. Der Steuerpflichtige kann nicht verpflichtet sein, eine Rückstellung für eine ungewisse Verbindlichkeit wegen ...
|
|
Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2015 . Seite: 417
|
1. § 7 g EStG setzt für den Nachweis der Investitionsabsicht auch bei in Gründung befindlichen Betrieben keine verbindliche Bestellung des anzuschaffenden Wirtschaftsguts voraus. An die Feststellung der Investitionsabsicht sind jedoch strenge Maßstäbe zu legen. 2. Bei der Prüfung der Investitionsabsicht ist eine begrenzte Be-rücksichtigung der künftigen Entw ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2015 . Seite: 427
|
An einer nach § 8 Abs. 2 S. 2 - 5 EStG i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG zu bewertenden Überlassung eines betrieblichen Fahrzeugs zu privaten Fahrten durch den Arbeitgeber fehlt es, wenn das Fahrzeug dem Arbeitnehmer zuzurechnen ist. BFH-Urt. v. 18.12.2014 - VI R 75/13, BFH/NV 2015, 887 I. Vorbemerkungen Die private Nutzung eines zu mehr ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2015 . Seite: 441
|
Ein verbleibender Verlustvortrag ist auch dann erstmals gem. § 10 d Abs. 4 S. 1 EStG gesondert festzustellen, wenn ein Einkommensteuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr wegen Eintritts der Festsetzungsverjährung nicht mehr erlassen werden kann. BFH-Urt. v. 13.1.2015 - IX R 22/14, BFH/NV 2015, 891 I. Vorbemerkungen 1. Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Erstausbildung Stpfl., ...
|
|
Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
|
Jahrgang: 2015 . Seite: 455
|
Zur Berechnung des Gewinns aus der Veräußerung eines zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsguts ist der Buchwert vom Veräußerungspreis in Abzug zu bringen. Eine Gewinnkorrektur im Hinblick auf den nicht abzugsfähigen Teil der AfA kommt nicht in Betracht. BFH-Urt. v. 25.3.2015 - X R 14/12, BFH/NV 2015, 973 I. Vorbemerkun ...
|
|
Redaktion AktStR
|
Jahrgang: 2015 . Seite: 535
|
1. Liegt eine (partielle) Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn eine voll vermietete Immobilie veräußert wird und der Erwerber die Immobilie teilweise zu eigenen unternehmerischen Zwecken nutzt und im Übrigen die Vermietungstätigkeit fortführt? 2. Können Teile einer Immobilie (z.B. ein Stockwerk) Gegenstand einer Geschäftsv ...
|
|