Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 256
Neue BFH-Rspr. zur Abgrenzung zwischen den als WK abziehbaren Finanzierungskosten und den Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten für den Erwerb von Rentenrechten (hier: Makler- und Vermittlungsgebühren), wenn es um die Gebühren im Zusammenhang mit dem Abschluss kreditfinanzierter Versicherungsverträge geht. BFH-Urt. v. 30.10.2001 - VIII R 29/00, BFH/NV 2002, 268 I. Zur Erinnerung Im AktStR 2000, 377 hat ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 261
Die Kinderzulage nach § 9 Abs. 5 EigZulG ist auch dann zu gewähren, wenn die Haushaltszugehörigkeit des Kindes nicht auf Dauer angelegt ist und im Zeitpunkt des Bezuges des Objektes nicht mehr besteht. BFH-Urt. v. 13.9.2001 - IX R 15/99, BFH/NV 2002, 246 I. Zur Erinnerung Neben dem Anspruch auf Kindergeld oder einem Freibetrag für Kinder setzt die Gewährung einer Kinderzulage nach § 9 Abs. 5.2 EigZulG voraus, dass das Kind im Förderzeitraum zu ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 264
Keine Entnahmebesteuerung eines vorsteuerentlastet erworbenen PKW, soweit keine "Bestandteile" eingefügt wurden. Eine Vorsteuerberichtigung nach § 15 a UStG scheidet bei Gegenständen des Umlaufvermögens aus. BFH-Urt. v. 20.12.2001 - V R 8/98, BFH/NV 2002, 598  I. Zur Erinnerung Im AktStR 2002, 95 hatten wir ausführlich über die Rspr. des EuGH zur Umsatzbesteuerung einer Entnahme bei Einbau von Bestandteilen in einen vorsteuerentlastet erworbenen Geg ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 267
Kürzung der Bemessungsgrundlage um häusliches Arbeitszimmer auch im Fall der gesetzlichen Abzugsbeschränkung von BA/WK BFH-Urt. v. 27.9.2001 - X R 92/98, DB 2002, 127 I. Zur Erinnerung Im AktStR 1998, 203 hatten wir das Einführungsschreiben des BMF zum EigZulG vom 10.2.1998 besprochen. Nach Rz 61 dieses Schreibens ist die Bemessungsgrundlage - nicht aber der Förderhöchstbetrag nac ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 270
Grundsätze bei der Anerkennung von Tantiemezusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer - Rechtsfolgen aus dem BFH-Urt. v. 27.3.2001  BMF-Schr. v. 1.2.2002 - IV A 2 - S 2742 - 4/02, BStBl I 2002, 219 I. Zur Erinn ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 275
Der ArbG überlässt dem ArbN ein Kfz auch dann unentgeltlich zur privaten Nutzung, wenn der ArbN das Kfz auf Veranlassung des ArbG least, dieser sämtliche Kosten des Kfz trägt und im Innenverhältnis zum ArbN allein über die Nutzung des Kfz bestimmt. BFH-Urt. v. 6.11.2001 - VI R 62/96, DStR 2002, 581 I. Sachverhalt und Entscheidung Die Klin. baut u. a. Fahrzeuge der A-AG zu Camping- bzw. Wohnmobilen aus, die die A ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 279
Nimmt ein Stpfl. zur Finanzierung einer zur Vermietung bestimmten ETW ein Darlehen auf und scheitert das Bauvorhaben wegen Mittellosigkeit des Bauträgers, so sind die danach aufgrund des Darlehensvertrages noch zu leistenden Zahlungen - Bereitstellungszinsen und Nichtbezugsentschädigung - als vorab entstandene vergebliche WK bei den Einkünften aus VuV abziehbar. BFH-Beschl. v. 5.11.2001 - IX B 92/0 ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 281
1. § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 2 Satz 1 EStG in der für den VZ 1996 geltenden Fassung, einschl. aller nachfolgenden Fassungen, ist mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar, soweit einerseits Versorgungsbezüge bis auf einen Versorgungs-Freibetrag von höchstens insgesamt 6.000 DM zu den stpfl. Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gehören und andererseits Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gem. § 22 Nr. 1 S. 3 ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 288
Das BMF wird zum Beitritt in dem Revisionsverfahren aufgefordert, in dem die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Einkünften aus Spekulationsgeschäften i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 b) EStG in der für das Kj 1997 geltenden Fassung streitig ist. BFH-Beschl. v. 19.3.2002 - IX R 62/99, BB 2002, 923 I. Sachverhalt und Entscheidung ...