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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 506
Beim Erwerb eines mit einem dinglichen Nutzungsrecht belasteten Grundstücks wird dem Betriebsvermögen ein um dieses Nutzungsrecht eingeschränktes Eigentum an diesem Grundstück zugeführt. Dingliche Belastungen begründen keine Verbindlichkeiten, deren Übernahme zu Anschaffungskosten des Grundstücks führt. BFH-Urt. v. 17.11.2004 - I R 96/02, BFH/NV 2005, 440 I. Sachverhal ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 508
Trägt der Gesellschafter einer GbR deren WK über den seiner Beteiligung entsprechenden Anteil hinaus, sind ihm diese Aufwendungen im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung ausnahmsweise dann allein zuzurechnen, wenn insoweit weder eine Zuwendung an Mitgesellschafter beabsichtigt ist noch gegen diese ein durchsetzbarer Ausgleichsanspruch besteht. Auf die Kenntnis der Umstände, aus denen sic ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2005 . Seite: 510
Ist eine GmbH neben ihren Gesellschaftern an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt und nimmt sie an einer Kapitalerhöhung bei jener Gesellschaft nicht teil, so kann dieses Verhalten nur dann zu einer vGA führen, wenn die GmbH für ihr Recht zum Bezug neuer Anteile ein Entgelt hätte erzielen können. BFH-Urt. v. 15.12.2004 - I R 6/04, BFH/NV 2005, 796 I. Sachverhalt Die Klin. ist Gesamtrechtsnachfolgerin der A-GmbH. ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 519
Freibetrag nach § 11 GewStG auch zwischen Kapitalgesellschaften abgeschlossenen atypisch stillen Gesellschaften  Eine Beteiligung in Form einer typisch stillen Gesellschaft entspricht im Wesentlichen der Stellung eines Darlehensgebers. Der stille Gesellschafter bezieht Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG), sofern die Beteiligung nicht zum BV gehört. Eine atypisch stille Gesellschaft liegt dagegen dann vor, wenn der stille Gesellschafter außer am laufenden Jahresgewi ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 521
Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks bei beschränktem Abzug von Vorsorgeaufwendungen  Mit der Rechtsbehelfsempfehlung 14/2004  wurde über die Merkwürdigkeiten bei der Auslegung von Vorläufigkeitsvermerken berichtet. Es ging um eine Vfg. der OFD Chemnitz v. 22.7.2004 zur Korrektur von ESt-Bescheiden in den Fällen, in denen bei zusammenveranlagten Ehegatten die Kürzung des Vorwegabzugs auch um den Arbeitslohn des Ehegatten vorzunehmen ist, obwohl bei ihm die Voraussetzungen des § 10 ...

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