H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 352
Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten Durch das Alterseinkünftegesetz vom 5.7.2004 hat sich die bisherige steuerliche Behandlung von gesetzlichen Renten (Altersrente) geändert. Gleichwohl hat der Gesetzgeber die Beitragszahlung im Bereich der Sonderausgaben geregelt. Die Übergangsregelung geht für das laufende Kalenderjahr 2005 von einer Abzugsfähigkeit dieser Aufwendungen von 60 v.H. aus. Der tatsächliche "begünstigte" Abzugsbetrag der Beiträge zur Rentenversi ...