Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 290
Leistungen aus einer vom Erblasser zur Befreiung von der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschlossenen Lebensversicherung unterliegen nach § 3 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG der ErbSt. BFH-Urt. v. 24.10.2001 - II R 10/00, FR 2002, 348 I. Sachverhalt Die Klin. ist Alleinerbin nach ihrem in 1991 verstorbenen Ehemann E. Dieser war bis zu seinem Tode als Angestellter beschäftigt gewesen. Die Bf ...