Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2012 . Seite: 439
Der Verkauf einer Vielzahl von Gegenständen über die Internet-Plattform "ebay" kann eine der Umsatzsteuer unterliegende unternehmerische Tätigkeit sein. BFH-Urt. v. 26.4.2012 - V R 2/11, DStR 2012, 965 I. Vorbemerkung Der "Flohmarkt" aus früherer Zeit ist im digitalen Zeitalter von Internet-Plattformen wie "ebay" oder "amazon" übernommen worden. Allerdings wird hier auch in professioneller Weise Handel betrieben (z ...