Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2001 . Seite: 468
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Wurde eine Rechnung mit Steuerausweis über eine nicht ausgeführte Leistung an den Aussteller zurückgegeben oder storniert, ohne dass der Empfänger die Vorsteuer abgezogen hat, so ist die Gefährdung des Steueraufkommens durch die Rechnung beseitigt. Die nach § 14 Abs. 3 UStG geschuldete Steuer ist zu berichtigen. BFH v. 22.2.2001 - V R 5/99, DStR 2001, 790 I. Sachverhalt und Entscheidun ...
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