Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2015 . Seite: 325
|
Eine Steuerbegünstigung nach § 13 c ErbStG scheidet aus, wenn von Todes wegen ein Grundstück mit einem nicht bezugsfertigen Gebäude erworben wird. BFH-Urt. v. 11.12.2014 - II R 30/14, BStBl II 2015, 344 Ein bebautes Grundstück ist im Steuerentstehungszeitpunkt zur Vermietung zu Wohnzwecken bestimmt, wenn eine konkrete Vermietungsabsicht des Erblassers bestanden ha ...
|
|
Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
|
Jahrgang: 2015 . Seite: 147
|
Verkauft eine GmbH an einen ausscheidenden Gesellschafter im unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Anteilsveräußerung auf Veranlassung des Anteilserwerbers ein Grundstück zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Preis, gehört der sich daraus ergebende geldwerte Vorteil zum Veräußerungspreis für den Anteil und unte ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2014 . Seite: 711
|
Ein steuerbegünstigter Erwerb eines Familienheims i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4 b S. 1 ErbStG liegt nur vor, wenn der längerlebende Ehegatte von Todes wegen endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim begünstigten Immobilie des vorverstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2014 . Seite: 163
|
Ein zu eigenen Wohnzwecken genutztes Gebäude, in dem sich nicht der Mittelpunkt des familiären Lebens der Eheleute befindet, ist kein steuerbegünstigtes Familienwohnheim i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 4 a S. 1 ErbStG. Nicht begünstigt sind deshalb Zweitwohnungen oder Ferienwohnungen. BFH-Urt. v. 18.7.2013 - II R 35/11, BFH/NV 2013, 2012 I. Vorbemerkungen Das g ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2013 . Seite: 449
|
1. Ist der Pflichtteilsberechtigte der Alleinerbe des Verpflichteten, so bleibt trotz des zivilrechtlichen Erlöschens des Pflichtteilsanspruchs erbschaftsteuerrechtlich sein Recht zur Geltendmachung des Pflichtteils als Folge der Regelung in § 10 Abs. 3 ErbStG bestehen. 2. Erklärt der Berechtigte in einem solchen Fall gegenüber dem FA, er mache den Anspruch ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2013 . Seite: 303
|
Tritt nach dem Verkauf einer Forderung mit Besserungsschein zum Verkehrswert der Besserungsfall ein, verwandelt sich der Verkauf nicht in eine freigebige Zuwendung. Im Verhältnis einer Kapitalgesellschaft zu ihren Gesellschaftern oder zu den Gesellschaftern einer an ihr beteiligten Kapitalgesellschaft gibt es neben betrieblich veranlassten Rechtsbeziehungen ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2012 . Seite: 625
|
Die auf den Erben entsprechend seiner Erbquote entfallenden Abschlusszahlungen für die vom Erblasser herrührende ESt des Todesjahres, einschließlich KiSt und SolZ, sind als Nachlassverbindlichkeiten gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig (Änderung der Rspr.). Bei einer Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten sind Abschlusszahlungen f ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2012 . Seite: 457
|
1. Wird die Zahlung eines Ehegatten auf ein Gemeinschaftskonto (sog. Oder-Konto) der Eheleute als freigebige Zuwendung an den anderen Ehepartner der Schenkungsteuer unterworfen, trägt das FA die Feststellungslast für die Tatsaschen, die zur Annahme einer freigebigen Zuwendung i.S.d. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG erforderlich sind. 2. Gibt es hinreichend deutliche objektive Anhaltspunkte dafü ...
|
|
Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
|
Jahrgang: 2012 . Seite: 108
|
1. Neuregelung der § 7 Abs. 8 und § 15 Abs. 4 ErbStG durch das Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz 2. Beitrittsbeschluss des BFH v. 5.10.2011 - II R 9/11, DStR 2011, 2193 3. Erbschaftsteuerrichtlinien 2011 I. Vorbemerkungen Die ErbSt kommt seit Jahrzehnten nicht zur Ruhe. Bereits mit den sog. Einheitswertbeschlüssen vom 22.6.1995 hatte das BVer ...
|
|