Karl Friedrich Wendt, Ministerialdirigent a.D., Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 581
A. Vorbemerkung AnzeigepflichtAnzeigepflicht In der nachfolgend besprochenen Entscheidung des II. Senats des BFH geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen sich für den Erben, den Vermächtnisnehmer und den Testamentsvollstrecker eine Anzeigepflicht hinsichtlich des Erbfalls ergibt und die Abgabe einer ErbSt-Erklärung erforderlich wird. B. BFH v. 9.6.1999 - I ...