Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 197
Die Änderungen des GrStG durch das JStG 2020  sind im Wesentlichen redaktioneller Natur im Vorgriff auf die neue Hauptveranlagung 2025. In § 17 Abs. 2 Nr. 1 und § 18 Abs. 2 und Abs. 3 S. 2 Nr. 1 GrStG wird der Begriff " Einheitswert" durch den ab dem 1.1.2025 maßgeblichen neuen bewertungsrechtlichen Begriff " Grundsteuerwert" ersetzt. § 36 GrStG wird um eine klarstellende Regelung im Hinblick auf die erstmalige ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2014 . Seite: 347
Eine umfangreiche Vorplanung seitens der Veräußererseite reicht für sich allein nicht für die Annahme aus, dass der Erwerber das - im Zeitpunkt des Erwerbs noch unbebaute oder unsanierte - Grundstück im bebauten oder sanierten Zustand erwirbt. Hinzukommen muss, dass die auf der Veräußererseite han ...

Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2010 . Seite: 580
Die Vorschriften über die Einheitsbewertung des Grundvermögens sind trotz der verfassungsrechtlichen Zweifel, die sich aus den lange zurückliegenden Hauptfeststellungszeitpunkten des 1. Januar 1964 bzw. - im Beitrittsgebiet - des 1. Januar 1935 und darauf beruhender Wertverzerrungen ergeben, jedenfalls für Stichtage bis zum 1.1.2007 noch verfassu ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 699
Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuer Die Diskussion über die Grundsteuer flammt neu auf, nachdem das Verfahren zur Grundsteuer vom BVerfG  zurückgewiesen worden ist. Dieser unbegründete Beschluss des BVerfG entfaltet aber keine Rechtskraft i.S.d. § 31 BVerfGG . Nunmehr sind drei weitere Verfassungsbeschwerden beim BVerfG eingegangen, deren Aktenzeichen z.Zt. noch nicht vorliegen. Weiter ist ein Verfahren vor dem OVG Nordrhein anhängig . Aus diese ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 700
Musterantrag Antrag auf Aufhebung des Grundsteuermessbetrages zum nächsten fälligen Feststellungszeitpunkt Grundvermögen wird als Sondervermögen verfassungswidrig mit einer zusätzlichen Steuer belastet (Hinweis auf die Entscheidungen des BVerfG v. 22.6.1995 - 2 BvL 37/91, BStBl II 1995, 655 und v. 22.6.1995 - 2 BvR 552/91, BStBl II 1995, 671). Jedenfalls ist noch keine konkrete rechtliche Antwort auf diese Rechtsfrage erfolgt. Das Verfahren beim ...