Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2003 . Seite: 161
Für Klagen auf Herausgabe der LSt-Karte sind nicht die Finanzgerichte, sondern die Arbeitsgerichte zuständig. FG Rheinland-Pfalz v. 23.9.2002 - 1 K 1626/02, EFG 2003, 52 I. Antrag auf Berichtigung der LSt-Karte Gelegentlich treten Situationen auf, in denen es sich nicht verhindern lässt, dass Daten auf der LSt-Karte zu berichtigen sind. Es stellt sich dann die Frage, wie der ArbN ggfs. ein ...