H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2010 . Seite: 441
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Ist der Kilometersatz für Dienstreisen mit 0,30 EUR noch realitätsgerecht? Beruflich bedingte Fahrtkosten, die keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind, sind als WK gem. § 9 EStG absetzbar. R 9.5 LStR bestimmen als Kilometersatz für einen Kraftwagen hierfür einen Betrag von 0,30 EUR. Beim FG Baden-Württemberg ist ein Verfahren anhängig, in dem es um die Frage geht, ob dieser Betrag realitätsgerecht ist. Mitarbeitern im ö ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2010 . Seite: 442
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Der Einspruch richtet sich gegen die Höhe der Ermittlung des Kilometersatzes für beruflich bedingte Fahrtkosten. Beruflich bedingte Fahrtkosten, die keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind, sind als Werbungskosten gem. § 9 EStG absetzbar. R 9.5 LStR bestimmen als Kilometersatz für einen Kraftwagen hierfür einen Betrag von 0,30 EUR. Vor dem FG Baden-Württemberg (10 K 1768/10) ist ein Ve ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2010 . Seite: 443
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Bewirtungsaufwendungen als Betriebsausgaben In der Praxis können Bewirtungsaufwendungen nicht immer durch einen Beleg des leistenden Unternehmers nachgewiesen werden. In diesem Fall hilft die Erstellung eines Eigenbelegs mit den notwendigen Angaben für eine Bewirtung, also Angaben zu Ort, Tag, Teilnehmern und Anlass der Bewirtung, einschl. der Höhe der Aufwendungen. Soweit eine Angabe des Bewirtenden im Bewirtungsvordruck fehlt, kann ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2010 . Seite: 444
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Bewirtungsaufwendungen sind auch dann nachgewiesen und abzugsfähig, wenn der Steuerpflichtige durch Eigenbelege den Nachweis der Kundenbewirtung i.S.d. § 4 Abs. 5 Nr. 2 S. 2 EStG getätigt hat. Die wirtschaftliche Belastung ist nachgewiesen, wenn durch Kreditkartenabrechnungen die Zahlung belegt ist (FG Düsseldorf, Urt. v. 7.12.2009, 11 K 1093/07, EFG 2010, 633).. § 4 Abs. 5 Nr. 2 Satz 3 EStG, wonach ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2010 . Seite: 445
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Übertragung eines Wirtschaftsguts zwischen Schwesterpersonengesellschaften Für die Abwehrberatung ist der Streit zwischen den Senaten des BFH bei Übertragung eines WG zwischen Schwesterpersonengesellschaften aufmerksam zu verfolgen. Für die Gestaltungsberatung sollten zurzeit die Erkenntnisse, die sich aufgrund der Entscheidung des BFH v. 25.11.2009 ergeben, beachtet werden. Der IV. Senat des BFH hat im Verfahren des vorläufigen Rech ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2010 . Seite: 447
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Zwischen dem I. Senat und IV. Senat des BFH bestehen hinsichtlich der Auslegung des § 6 Abs. 5 EStG unterschiedliche Lösungsansätze. Im Gegensatz zum I. Senat (BFH-Urt. v. 25.11.2009 - I R 72/08, BStBl II 2010, 471) hält der IV. Senat eine Aufdeckung der stillen Reserven bei Übertragung eines Wirtschaftsguts bei einer beteiligungsidentischen Schwesterpersonengesellschaft für nicht notwendig und gebot ...
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