Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2006 . Seite: 365
A. Vorbemerkung I. Rechtslage bis zum 31.12.2004 Bereits bis zum 31.12.2004 waren Zinsen aus Lebensversicherungen grds. steuerlich zu erfassen. Eine Ausnahme galt jedoch - und das war der Regelfall - für Zinsen aus Versicherungen, deren Beiträge nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 b EStG in der bis zum VZ 2004 gültigen Fassung als SA abzugsfähig waren. Dies waren Beiträge z ...