Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 617
Ist eine Betriebsaufspaltung wegen fehlender personeller Verflechtung zu verneinen, liegen aber die Voraussetzungen eines ruhenden Gewerbebetriebs vor, gilt der Betrieb erst dann als aufgegeben, wenn eine eindeutige Aufgabeerklärung gegenüber dem FA abgegeben worden ist. BFH v. 11.5.1999 - VIII R 72/96, BB 1999, 1537 Die Klin. (eine GbR) hatte zunächst ein Holzverarbeitungswer ...