Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2021 . Seite: 195
Das Bewertungsgesetz erfährt durch das JStG 2020   keine substanziellen Änderungen. Durch redaktionelle Änderungen in § 244 Abs. 3 Nr. 4 und § 261 S. 3 BewG wird lediglich klargestellt, dass die Sonderregelungen zur wirtschaftlichen Einheit, Bewertung und Zuordnung für das Erbbaurecht und das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück in gleicher Weise auch für das Wohnungserbbaurecht und das Teilerbbaurecht gelten ...