Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 113
Zu den Voraussetzungen der Ablehnung einer Freistellungsbescheinigung nach § 48 Abs.1 EStG FG Berlin, Urt. v. 21.12.2001 - 8 B 8408/01 (n.v) I. Zur Erinnerung In AktStR 2001, 333 hatten wir ausführlich über das neue "Gesetz zur Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe"  berichtet. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der nach dem Gesetz vorzunehmende Einbehalt als " Bauabzugssteuer" bezeichnet. Die Regelungen finden sich i ...

Dipl.-Jur. Dr. Ernst-August Ehlers, Ltd. Regierungsdirektor a.D., Rechtsanwalt/Steuerberater, Hamburg
Jahrgang: 2002 . Seite: 116
Fortführung der ständigen Rechtsprechung zur Vererblichkeit von Verlustvorträgen - Grundsätze gelten auch für Stiftungen BFH-Urt. v. 16.5.2001 - IR 76/99, BFH/NV 2001, 1327 I. Zur Erinnerung Im AktStR 2000, 455 hatten wir über das BFH-Urt. v. 5.5.1999 berichtet, in dem dieser die grund ...

Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 141
Es bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des StEntlG 1999/2000/2002, soweit hierin der Abzug von Verlusten aus privaten Wertpapiergeschäften in VZ vor 1999 verweigert wird. FG Düsseldorf v. 13.9.1999 - 17 V 4480/99 A (E), EFG 1999, 1128 (Beschwerde eingelegt). A. Vorbemerkung Das BVerfG hatte 1998 entschieden, dass die Regelung des § 22 Nr.3 S. 3 EStG, nach der bei Einkünften aus der Vermietung beweglicher Sache ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 133
Mietet der ArbG einen Raum als Außendienst-Mitarbeiterbüro von seinem ArbN an, sind die Mietzahlungen i.d.R. dann nicht dem LSt-Abzug zu unterwerfen, wenn der ArbG gleichlautende Mietverträge auch mit fremden Dritten abschließt und die Anmietung des Raumes im eigenbetrieblichen Interesse des ArbG erfolgt. BFH-Urt. v. 19.10.2001 - VI R 131/00, ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2002 . Seite: 147
Einführungsschreiben zu den Entfernungspauschalen ab 2001 BMF-Schreiben v. 11.12.2001 - IV C 5 - S 2351-300/01, BStBl I 2001, 994 Die FinVerw legt das lang erwartete BMF-Schreiben zu den Entfernungspauschalen vor, die ab 1.1.2001 für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 EStG) und Familienheimfahrten bei beruflich veranlasster doppelter Haushaltsführung (§ 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG) gelten. Im E ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2002 . Seite: 153
Die Erhebung der Gewerbesteuer wird unter EU-rechtlichen Gesichtspunkten geprüft Beim BFH  ist ein weiteres Verfahren zur Gewerbesteuer anhängig, das die Erhebung der GewSt unter EU-rechtlichen Gesichtspunkten zum Inhalt hat: Verstößt die Erhebung der GewSt gegen Art. 3 Buchst. a und c, Art. 9 und 95 ff. EGV? Das FG Baden-Württemberg hat den Steuerbürger kurz und knapp abgewies ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2002 . Seite: 144
BFH-Urt. v. 26.9.2001 - IV R 22/00, BStBl II 2001, 762 I. Sachverhalt und Begründung Der Kl. (ein bilanzierender Landwirt) hatte in seiner Bilanz auf den 30.6.1990 das Wohngebäude der Hofstelle einschließlich des dazugehörigen Grund und Bodens zur Größe von insgesamt 2.200 qm ausge ...

Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 2001 . Seite: 485
A. Vorbemerkung Das Gesetz zur Senkung der Steuersätze und zur Reform der Unternehmensbesteuerung vom 23.10.2000  (sog. Steuersenkungsgesetz, StSenkG) ist am 1.1.2001 in Kraft getreten. Änderungen durchdas StSenkGÄnderungen durchdas StSenkG Zu den wichtigsten Änderungen gehörten : - Abschaffung des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens und Besteuerung der Körperschaften mit einem einheitlichen KSt-Satz von 25% bei g ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2001 . Seite: 509
A. Vorbemerkung Mit dem " Entwurf eines Gesetzes zur Änderung steuerlicher Vorschriften (StÄndG 2001)" sollen steuerrechtliche Vorschriften redaktionell und inhaltlich bereinigt und an die höchstrichterliche Rspr. sowie das Recht der europäischen Union angepasst werden. Die finanziellen Auswirkungen des StÄndG 2001 auf die öffentlichen Haushalte sind nicht bedeutsam: Die Steuermindereinnahmen sollen sich in den Jahren 2002 bis 2004 auf insgesamt 42 Mio. DM belau ...