Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 751
Wird ein Gebäude, das zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden sollte, vor dem Selbstbezug und innerhalb der Spekulationsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG wieder veräußert, mindern nur solche Schuldzinsen aus der Fremdfinanzierung des Grundstückserwerbs und andere Grundstücksaufwendungen den Spekulationsgewinn, die auf die Zeit entfallen, in welcher der Stpfl. bereits zum Verkauf des Objekts entschlossen war (Anschluss an das BFH-Urt ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2004 . Seite: 756
1. Eine als Vermieterin auftretende Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung ihrer Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grds. beteiligtenfähig und klagebefugt (Änderung der Rspr.). 2. Der Mietvertrag zwischen einer GbR und einem Gesellschafter ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn un ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2004 . Seite: 759
1. Eine als Vermieterin auftretende Bruchteilsgemeinschaft ist im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung grds. beteiligtenfähig und klagebefugt (Änderung der Rspr.). 2 ...

Joachim Moritz, Richter am BFH, München
Jahrgang: 2004 . Seite: 763
Die Stammeinlageverpflichtung wird durch eine am selben Tag über ein Konto der (Vor-)GmbH abgewickelte, der Höhe nach identische Barein- und Barauszahlung nicht getilgt, wenn es sich bei dem Zahlungsvorgang entweder um eine bloße Hin- und Herzahlung oder um eine Zahlung aus Mitteln der Gese ...

Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
Jahrgang: 2004 . Seite: 765
Es ist ernstlich zweifelhaft i.S.d. § 69 Abs. 2 S. 2 FGO, ob die Steuervergünstigungen des § 13 a ErbStG für den Erwerb eines Anteils an einer KG nachträglich gem. Abs. 5 Nr. 1 der Vorschrift wieder entfallen, wenn der Anteil dadurch untergeht, dass über das Vermögen der KG das Konkursverfahren eröffnet wird und der Konkursverwalter den Gewerbebetrieb der KG aufgibt. BFH-Beschl. v. 7.7.2004 - II B ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2004 . Seite: 771
Nationales Ertragsteuerrecht kontra EG-Vertrag Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft gewährt den Bürgern weitreichende Freiheiten im Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr innerhalb der Europäischen Union. In den letzten Jahren häufen sich die Urteile, in denen der EuGH entschieden hat, dass die nationalen Regelungen im Ertragsteuerrecht diesen Grundfreiheiten entgegenstehen. So verstößt z.B. § 50 a Abs. 4 EStG gegen das Gemeinschaftsrecht, sofern der pausc ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2004 . Seite: 775
Rückwirkender Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13 a ErbStG im Insolvenzfall? Mit Beschl. v. 7.7.2004  vertritt der II. Senat des BFH in einem Aussetzungsverfahren die Auffassung, dass zumindest ernstliche Zweifel darüber bestehen, ob die Steuervergünstigungen des § 13 a ErbStG für den Erwerb eines Mitunternehmeranteils an einer KG nachträglich gem. § 13 a Abs. 5 Nr. 1 ErbStG wieder entfallen, wenn der Anteil dadurch untergeht, dass über das Vermögen der KG das Insolvenzv ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2004 . Seite: 779
Kürzung des Vorwegabzugs bei Vorsorgeaufwendungen Der verfassungsrechtliche Streit über die Abziehbarkeit der Vorsorgeaufwendungen ist noch lange nicht entschieden . Anlass zu dieser Rechtsbehelfsempfehlung gibt der Erlass des BMF vom 13.8.2004 . Mit diesem Erlass wird nunmehr die Rspr. des BFH vom 26.2.2004  und vom 3.12.2003  umgesetzt. In diesen Verfahren ging es um die Kürzung des Vorwegabzugs, der nicht vorzunehmen ist, wenn der andere Ehegatte Arbeitslohn bezieht, für den ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2004 . Seite: 783
Zeitpunkt der Berücksichtigung eines Verlusts nach § 17 EStG Grundsätzlich ist ein Verlust aus der Auflösung mit anschließender Liquidation einer KapG bei den wesentlich beteiligten Gesellschaftern im Zeitpunkt des Abschlusses der Liquidation zu berücksichtigen . Im Falle der Insolvenz kann der Verlust ausnahmsweise auch vor Abschluss der Liquidation berücksichtigt werden. Voraussetzung ist, dass die KapG zu diesem Zeitpunkt bereits vermögenslos war oder nur noch über geringes A ...