Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2002 . Seite: 451
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1. Die Gewährung des Pflege-Pauschbetrages wird durch jegliche Art von Einnahmen der Pflegepersonen im Zusammenhang mit der Pflege, sei es als - steuerfreie - Pflegevergütung, sei es als Aufwendungsersatz, und unabhängig von deren Höhe ausgeschlossen. 2. Die Weiterleitung des Pflegegeldes an die Pflegeperson ist unschädlich, wenn die Pflegeperson ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2002 . Seite: 454
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Aufwendungen für einen Familienrechtsstreit über das Umgangsrecht eines Vaters mit seinen nichtehelichen Kindern können als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn die Mutter jeglichen Umgang des Vaters mit den Kindern grundlos verweigert. BFH-Urt. v. 4.12.2001 - III R 31/00, BStBl II 2002, 382 I. Sachverhalt und Entscheidung Der Kl. ist Vater der im Jahr 1992 ge ...
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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2002 . Seite: 457
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Bei der Beantwortung der Frage, ob die Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG erteilt wird, weil der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint, darf dem Stpfl. die Verletzung von steuerlichen Pflichten, die er vor In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe v. 30.8.2001 begangen hat und die in keinem Bezug zum Zweck des Gesetzes stehen, nicht entgegengehalten werden. Nds. FG, ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2002 . Seite: 461
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BMF-Schreiben zur Aufnahme der Steuernummer in die Rechnung des leistenden Unternehmers. BMF-Schreiben v. 28.6.2002 - IV B 7 - S 7280 - 151/02, BStBl I 2002, 660 I. Vorbemerkung Durch das SteuerverkürzungsbekämpfungsG ist § 14 UStG um einen neuen Abs. 1 a ergänzt worden. Danach müssen alle Rechnungen, die nach dem 30.6.2002 (§ 27 Abs.3 UStG) erteilt werden, die Steuernummer des Rechnungsausstellers enthalten. Zweck der Neuregelung soll es offenbar sein, ein ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2002 . Seite: 464
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Vorlage an den EuGH: Kann der Stpfl. das Recht auf Vorsteuerabzug nur mit Wirkung für das Kalenderjahr ausüben, in dem das Recht auf Vorsteuerabzug entstanden ist ? BFH-Beschl. v. 21.3.2002 - V R 33/01, BFH/NV 2002, 886 I. Vorbemerkung Nach § 16 Abs. 2 Satz 1 UStG sind von der vereinnahmten USt (Steuer auf vereinnahmte bzw. vereinbarte Entgelte) die in den Besteuerungszeitraum fallenden, nach § 15 UStG abziehbaren Vorsteuerbeträge ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2002 . Seite: 467
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Vorlage an den EuGH: Ist eine zwecks Gründung einer Kapitalgesellschaft errichtete Vorgründungsgesellschaft zum Vorsteuerabzug berechtigt ? BFH-Beschl. v. 23.1.2002 - V R 84/99, BFH/NV 2002, 881 I. Vorbemerkung Eine KapG entsteht nach deutschem Recht erst mit der Eintragung in das Handelsregister, sog. konstitutive Wirkung. Notwendige Vorstufe ist die sog. Vorgesellschaft, die stets mit der Errichtu ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2002 . Seite: 471
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Ist eine Prozessvollmacht im Innenverhältnis zwischen der Klin. und ihrem Prozessbevollmächtigten gekündigt worden, kann der Klin. ein etwaiges nachfolgendes Verschulden ihres Prozessbevollmächtigten nicht zugerechnet werden, auch wenn das Erlöschen der Prozessvollmacht dem Gericht noch nicht mitgeteilt worden ist. BFH-Urt. v. 21.3.2002 - VII R 7/01, BStBl II 2002, 426 ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2002 . Seite: 475
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Peripheriegeräte als GWG Das Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 24.9.2001 befasste sich in der Hauptsache mit der Aufteilung der PC-Nutzung - entgegen dem Aufteilungsverbot nach § 12 Nr. 1 EStG - in einen privaten und beruflichen (gewerblichen) Nutzungsanteil. Demnach besteht die Möglichkeit, die Kosten für eine PC-Anlage entsprechend dem Verhältnis zwischen beruflichen und privaten Nutzungszeiten als Werbungskosten anzusetzen. Liegen über die Nutzungszeiten keine Aufzeichnungen vo ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2002 . Seite: 475
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Formalismus bei Reisekosten, Vorsteuerabzug Beim BFH ist ein Revisionsverfahren anhängig, das sich mit den formellen Anforderungen zum Nachweis der Reisekosten und dem damit verbunden Vorsteuerabzug aus Verpflegungsmehraufwendungen bei Kraftfahrern beschäftigt . Die Revision wurde vom BFH nachträglich durch Beschl. v. 7.11.2001 zugelassen. Ausgangsbasis ist die Entscheidung des FG München vom 6.4.2001 . Die Rechtslage betrifft altes Recht bei der USt, denn es ging um die Anwendung ...
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