Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2001 . Seite: 318
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Das 2. FGO-Änderungsgesetz v. 19.12.2000 ist am 1.1.2001 in Kraft getreten. I. Vorbemerkung Durch das 2. FGO-ÄnderungsG ist vor allem das Revisionsverfahren überarbeitet worden. Die Regelungen des - am 31.12.2000 ausgelaufenen - BFHEntIG wurden in die FGO eingearbeitet. Darüber hinaus sollen die Neuregelungen einer Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen dienen . II. Einzelheiten des Verfahrens 1. § 62 FGO - Bevollmächtigung Die Bevollmächtigung ist grds. gem. § 62 Ab ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2000 . Seite: 483
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Vorsicht bei Fristablauf bei den Finanzgerichten - Einsatz eines Telefaxgerätes Die Einhaltung insb. finanzgerichtlicher Fristen kann einem "Hürdenlauf" ähneln. Auch unter Berücksichtigung der modernsten Techniken verbleibt für den Prozessbevollmächtigten ein erhebliches Risiko bei dem Einsatz dieser Geräte. Es sei an die Entscheidung des BFH vom 14.12.1994 erinnert, wonach das vollständige Fax vor Ablauf der Frist eingegangen sein muss. In Fristnot geratene Prozessbevollmächtigte fa ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2000 . Seite: 263
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I. Zur Erinnerung In AktStR 1/2000 hatten wir über eine Entscheidung des Nieders. FG zum vorläufigen Rechtsschutz berichtet, die sich konkret auf die Vorschrift des § 69 Abs. 2 S. 8 FGO bezog. Danach ist die Aussetzung der Vollziehung von Jahressteuerbescheiden nach einer Änderung der FGO durch das JStG 1997 nur noch in insoweit möglich, als die ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2000 . Seite: 280
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Hat über einen Antrag auf AdV das FG bereits entschieden, ist ein erneuter AdV-Antrag in derselben Angelegenheit nur unter den Voraussetzungen des § 69 Abs. 6 S. 2 FGO statthaft. 1. BFH-Beschl. v. 13.10.1999 - I S 4/99, BStBl II 2000, 86 Anders als bei Urteilen erwächst die gerichtliche Entscheidung über einen ADV-Antrag nicht in materielle Rechtskraft. Das Gericht der Hauptsache kann ...
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