Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
Jahrgang: 2005 . Seite: 427
A. Vorbemerkungen Das ErbStG privilegiert seit dem 1.4.1994  die Übertragung von BV und LuF-Verm. sowie qualifizierten Minderheitsbeteiligungen an KapG auf verschiedene Weise . Neben der Übernahme der in vielen - jedoch nicht allen - Fällen unter den Verkehrswerten liegenden StBil-Werten (§ 12 Abs. 5 ErbStG verweist auf ...