Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2007 . Seite: 139
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Kosten für die Erteilung verbindlicher Auskünfte. BMF-Schreiben v. 8.12.2006 - IV A 4 - S 0224 - 12/06, DStR 2007, 76 I. Zur Erinnerung In AktStR 2006, 513 hatten wir ausführlich über das seinerzeit im Entwurf vorliegende JStG 2007 berichtet. Inzwischen wurde das Gesetz verabschiedet und veröffentlicht . Gegenüber dem Entwurf haben sich noch einige Änderungen und Ergänzungen ergeben. In der Fachpresse wurde vor allem die Einführu ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2007 . Seite: 145
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Beträgt die positive oder die negative Summe der einkommensteuerpflichtigen Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, vermindert um die darauf entfallenden Beträge nach § 13 Abs. 3 und § 24 a EStG, jeweils mehr als 800 DM (410 EUR), ist eine Veranlagung nach § 46 Abs. 2 Nr. 1 EStG von Amts wegen durchzuführen. BFH-Urt. v. 21.9.2006 - VI R 47/05, BFH/NV 2006, 2364 I. Zur Erinnerung In AktStR 2006, 607 hatten ...
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Dr. Norbert Bolz, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2007 . Seite: 151
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Erhält ein ArbN verbilligt Waren (z.B. Jahreswagen), die sein ArbG herstellt oder vertreibt, kann die Höhe des geldwerten Vorteils nach der Regelung des § 8 Abs. 2 EStG ohne Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag oder mit diesen nach der des § 8 Abs. 3 EStG ermittelt werden. BFH-Urt. v. 5.9.2006 - VI R 41/02, BFH/NV 2006, 2202 I. Sachverhalt Der Kl., der als ArbN bei einem Kfz-Hersteller beschäftigt war, erwa ...
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Joachim Moritz, Richter am BFH, München
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Jahrgang: 2007 . Seite: 153
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Der Erbbauzins für ein Erbbaurecht an einem privaten Grundstück gehört zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gemäß § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG. Der bewertungsrechtliche Ansatz des Erbbauzinsanspruchs als sonstiges Vermögen steht dieser Beurteilung nicht entgegen. BFH-Urt. v. 20.9.2006 - IX R 17/04, BFH/NV 2007, 131 I. Sachverhalt Die Klin. hatte 1991 ein Grundstück geerbt, das 1975 auf 99 Jahre mit einem Erbbaurecht belastet worden war. Sp ...
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Dr. Michael Messner, Notar, RA, FAStR u. FAErbR, Hannover
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Jahrgang: 2007 . Seite: 156
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§ 23 Abs. 1 S. 2 und 3 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 sind auf Entnahmen vor dem 1.1.1999 nicht anzuwenden (gegen BMF v. 5.10.2000, BStBl I 2000, 1383). BFH-Urt. v. 18.10.2006 - IX R 5/06, BFH/NV 2007, 134 I. Sachverhalt und Entscheidung 1. Sachverhalt Der Kl. erhielt 1993 von seinen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unentgeltlich ein Grundstück, ...
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Dr. Jörg Grune, Richter am FG, Hannover
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Jahrgang: 2007 . Seite: 158
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Der Rat der Europäischen Union hat Ende 2006 die sog. MwSt-Systemrichtlinie - MwStSystRL - verabschiedet. Diese ersetzt ab 1.1.2007 die Regelungen in der sog. 6. EG-RL. Richtlinie 2006/112/EG, ABl EU 2006 Nr. L 347, 1 I. Mehrwertsteuersystemrichtlinie ab 1.1.2007 Der Rat der EU hat am 28.11.2006 die sog. Mehrwertsteuersystemrichtlinie - MwStSystRL - verabschiedet. Die neuen Regelungen sind am 1.1.2007 in Kraft getreten. Damit wurde die bishe ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2007 . Seite: 163
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Die ersten Prozesse zur Kürzung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind anhängig Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 hat der Gesetzgeber das System für die Abzugsfähigkeit der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geändert und diesen Bereich der privaten Nutzung zugeordnet. Derartige Fahrtkosten sollen bei mehr als 20 Entfernungskilometern "wie Betriebsausgaben oder Werbungskosten" berücksichtigungsfähig sein. Ob diese Regelung einer verfassungsrechtlichen Prüfung st ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2007 . Seite: 165
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Absetzung für Abnutzung bei Einlage des eigenbetrieblich genutzten Gebäude/-teils Gem. § 6 Abs. 1 Nr. 5 EStG wird ein WG mit dem TW in das BV eingelegt, wenn der Zeitraum zwischen der Anschaffung/Herstellung und der Einlage mehr als drei Jahre beträgt. Die FinVerw vertritt die Auffassung, dass die BMG für die Absetzung für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1 S. 5 EStG auf die fortgeführten AK/HK beschränkt ist, wenn das WG bereits i.R.d. Überschusseinkünfte genutzt wurde. In diesen Fällen so ...
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H.-P. Schneider, Lüneburg
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Jahrgang: 2007 . Seite: 167
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Der Einspruch richtet sich gegen die zu geringe Absetzung für Abnutzung gem. § 7 Abs. 1 EStG für das im Betriebsvermögen befindliche Objekt "Mustermannskamp 1, Musterstadt". Dieses Objekt wurde am 00.00.0000 mit dem Teilwert in das Betriebsvermögen eingelegt. Auf Grund der vorangegangenen Nutzung i.R.d. Überschusseinkünfte (Einkunftsart) wurde die AfA-Bemessungsgrundlage gem. § 7 Abs. 1 S. 5 EStG auf die fortgeführten Anschaffungs/-Herstellungskosten beschränkt. In einer Entschei ...
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