H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 1999 . Seite: 189
Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstandes zum PV (nichtunternehmerischer Bereich) oder zum Unternehmen Ein weiterer Vorlagebeschluß des BFH an den EuGH beschäftigt sich mit der Zuordnung eines gemischt genutzten Gegenstandes zum PV (nichtunternehmerischer Bereich) oder zum unternehmerischem Vermögen (BFH DStR 1998, 1958). Ein Unternehmer hatte sein Fahrzeug zu 70 % unternehmerisch und zu 30 % nichtunternehmerisch genutzt. Er konnte einen Vorsteuerabzug auf die AK nicht in Anspru ...