H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2003 . Seite: 770
Beim BFH ist die Frage anhängig, ob gewillkürtes Betriebsvermögen bei der Einnahmen-Überschussrechnung gebildet werden darf  Das FG Sachsen-Anhalt  hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Bildung von gewillkürtem BV bei der EÜR gem. § 4 Abs. 3 EStG zulässig ist. Dem lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Ein zu unstreitig 10 % für betriebliche Zwecke genutzter PKW wurde im Anlageverzeichnis einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG geführt. Damit war die formale Voraussetzu ...