Prof. Dr. H.-Michael Korth, WP/StB, Hannover
Jahrgang: 1999 . Seite: 281
A. Vorbemerkung handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht handelsrechtliches Aktivierungswahlrecht Eine Forderung aus einem Dividendenanspruch aufgrund der Beteiligung an einer KapG entsteht i.d.R. erst, wenn die KapG einen entsprechenden Gewinnverwendungsbeschluß gefaßt hat. Bereits 1975 hatte der BGH (DB 1976, 38) aber entschieden, daß eine Konzern- oder Holdinggesellschaft, die mit Mehrheit an einer ...