H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 705
Bei Vorläufigkeitsvermerken im Sinne von § 165 AO ist das Einspruchsverfahren vorzuziehen. Die FinVerw bringt eine Flut von Erlassen zu den Vorläufigkeitsvermerken heraus, um Einspruchsverfahren bei den Finanzämtern zu vermeiden . Dieses gut gemeinte Angebot auf "Arbeitsersparnis" hat so seine Tücken . Gem. § 165 Abs. 1 Nr. 3 AO ist ein Vorläufigkeitsvermerk nur zulässig, wenn die Rechtsfrage höherrangiges Recht beinhaltet. Die Frage, ob die Beiträge zur Rentenversicheru ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 519
Freibetrag nach § 11 GewStG auch zwischen Kapitalgesellschaften abgeschlossenen atypisch stillen Gesellschaften  Eine Beteiligung in Form einer typisch stillen Gesellschaft entspricht im Wesentlichen der Stellung eines Darlehensgebers. Der stille Gesellschafter bezieht Einkünfte aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG), sofern die Beteiligung nicht zum BV gehört. Eine atypisch stille Gesellschaft liegt dagegen dann vor, wenn der stille Gesellschafter außer am laufenden Jahresgewi ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 521
Auslegung eines Vorläufigkeitsvermerks bei beschränktem Abzug von Vorsorgeaufwendungen  Mit der Rechtsbehelfsempfehlung 14/2004  wurde über die Merkwürdigkeiten bei der Auslegung von Vorläufigkeitsvermerken berichtet. Es ging um eine Vfg. der OFD Chemnitz v. 22.7.2004 zur Korrektur von ESt-Bescheiden in den Fällen, in denen bei zusammenveranlagten Ehegatten die Kürzung des Vorwegabzugs auch um den Arbeitslohn des Ehegatten vorzunehmen ist, obwohl bei ihm die Voraussetzungen des § 10 ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 524
Die Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinden wird verfassungsrechtlich in Frage gestellt Seit der Entscheidung des BVerfG zur Vermögens- und Erbschaftsbesteuerung  wird, bislang zwar sehr verhalten, auch darüber diskutiert, ob die GrSt unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten "zu halten ist". Die GrSt ist immer mehr als eine Sonderbelastung eines bestimmten Vermögens, nämlich des Grundvermögens, zu betrachten, so dass sich die Frage stellt, ob Grundbesitzer gegenüber ander ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 351
Die Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge auf dem Prüfstand der Gerichte Das Nds.FG wird in absehbarer Zeit zu entscheiden haben, ob Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene WK bei den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen sind. Deshalb wurde vom Kläger eine Sprungklage  gem. § 45 FGO gegen die Ablehnung des Antrags auf Lohnsteuerermäßigung 2005, in dem der Abzug der Rentenversicherungsbeiträge als WK vom FA versagt wurde, erhoben. Der 1973 g ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 354
Höhe des aktuellen Kindergeldes verfassungswidrig? Bei Kindergeldstreitigkeiten hatten sich die FG bisher selten mit der Höhe des Kindergelds zu befassen. Nach § 31 EStG ist ein Einkommensbetrag i.H.d. Existenzminimums des Kindes durch den Freibetrag nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch Kindergeld freizustellen , sog. Optionsmodell. Soweit das Kindergeld zur Freistellung des Existenzminimums nicht erforderlich ist, wird es als Sozialleistung gezahlt. Hinweis Durch das 2. FamFördG v. 16 ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 173
Erhält ein Beamter, der vor der Versetzung in den Ruhestand unwi-derruflich vom Dienst freigestellt ist, den Versorgungsfreibetrag? Das Nds. FG  hat in einer Einzelrichterentscheidung gem. § 79 a Abs. 3 FGO einem 58-jährigen Beamten den Versorgungsfreibetrag gewährt, weil er Versorgungsbezüge i.S.d. § 19 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG erhält. Danach wird der Versorgungsfreibetrag gewährt, wenn der Stpfl. Ver-sorgungsbezüge und Vorteile aus einem früheren Dienstverhältnis erhält. Dies sind ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 176
Beschränkung des Betreuungsfreibetrages für Kinder nach § 33 c EStG auf das 14. Lj verfassungsgemäß? Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, die Berücksichtigung des Familienleistungsausgleichs in zwei Schritten anzupassen, weil der Bedarf für Betreuung und Erziehung für die Eltern nicht verfassungsgemäß umgesetzt worden sei . Diesem Auftrag ist der Gesetzgeber im ersten Schritt nachgekommen, indem er § 33 c EStG ab 1.1.2000 neu gefasst hat. Weiterhin werden Betreuungsaufwend ...

H.-P. Schneider, Lüneburg
Jahrgang: 2005 . Seite: 178
Änderung der Behandlung von Rechtsmitteln gegen Gewerbe-steuerbescheide der Gemeinde Seit dem 1.1.2005 gibt es in Niedersachsen keine Bezirksregierungen mehr. Durch das Gesetz zur Modernisierung der Verwaltung in Niedersachsen  ist das Widerspruchsverfahren nach Abschn. 8 der VwGO für die Zeit vom 1.1.2005 - 31.12.2009 entfallen. Das Verwaltungsverfahren entfällt in diesem Zeitraum. Deshalb ist jetzt nur noch als "garantiertes Rechtsmittel"  die Anfechtungsklage möglich. Für die P ...